Milde für den Pitbull-Halter

  • Publiziert: 14.11.2007, Aktualisiert: 03.01.2012

ZÜRICH – Pitbull-Halter Morris Castellarin, dessen Hunde vor zwei Jahren in Oberglatt ZH einen Kindergärtler zu Tode bissen, ist teilweise freigesprochen worden.

Der heute 43-jährige Hauptangeklagte wurde vom Zürcher Obergericht vom Vorwurf der fahrlässigen schweren Körperverletzung freigesprochen und nur noch wegen fahrlässiger Tötung mit einer zweijährigen bedingten Freiheitsstrafe belegt. Er erhält jedoch keine Entschädigung für die abgesessene Haft, die er gefordert hatte (Blick.ch berichtete).

Seine Ex-Freundin und der Wohnungsmieter, von dessen Terrasse die jungen Hunde entwichen waren, die den Sechsjährigen zerfleischten, wurden von den Vorwürfen der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen.

Die Ex-Freundin wurde lediglich wegen Nebendelikten, die mit dem Tötungsfall nichts zu tun hatten, zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je zehn Franken verurteilt. Das Gericht erklärte den Teilfreispruch und die milde Bestrafung des Hauptangeklagten, der in erster Instanz noch mit zweieinhalb Jahren Gefängnis bestraft worden war, damit, dass der Mann als Ersttäter vor Gericht gestanden sei. Zudem sei die Traumatisierung einer Frau, die von den Hunden ebenfalls bedroht worden war und die den Tod des Sechsjährigen hatte mitansehen müssen, nicht genügend nachgewiesen.

Zu den Freisprüchen für die Ex-Freundin hiess es, es sei nicht nachgewiesen, dass sie den Knaben noch hätte retten können. Der Freispruch des Wohnungsmieters wurde damit erklärt, dass dieser zwar den Unterstand auf der Terrasse gebaut habe, die Verantwortung für die Hunde aber beim Hauptangeklagten geblieben sei. Auch in diesen Fällen sei die Traumatisierung der Frau nicht nachgewiesen. (SDA)

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