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Langes Warten aufs kampfhunde-Gesetz. (Keystone)
Die Politiker hatten das schon vor zwei Jahren versprochen: Der Umgang mit Kampfhunden soll in einem nationalen Gesetz einheitlich geregelt werden. Statt dass jeder Kanton eigene Gesetze aufstellt. Was leider genau passierte, seit der damals 6-jährige Süleyman in Oberglatt ZH im Dezember 2005 von Pitbulls totgebissen wurde.
Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) meldete heute, die Kantone und weitere wichtige Organsiationen hätten sich jetzt dafür ausgesprochen, die Regelungen zu den gefährlichen Hunden im nationalen Tierschutzgesetz zu verankern.
Leider ist das schon alles. Der Streit geht weiter: vor allem um allfällige Rasseverbote. Und ebenso um die Einteilung der Hunde in die drei Kategorien «wenig gefährlich», «möglicherweise gefährlich» und «gefährlich».
Letztere würden verboten, die möglicherweise Gefährlichen wären bewilligungspflichtig.
Die Beratungen gehen weiter. (AP/snx)