6000 Franken für Pitbull- Castellarin?

  • Publiziert: 13.11.2007, Aktualisiert: 09.01.2012
play Süleymans Vater ist immer noch traumatisiert: Bekir Yildirim, hinten, mit seinem Cousin heute auf dem Weg zum Gericht. (Keystone)

ZÜRICH – Vor knapp zwei Jahren wurde der kleine Süleyman von Pitbulls zerfleischt. Jetzt will der Haupttäter Entschädigung!

Vor den Schranken des Zürcher Obergerichtes stehen der heute 43-jährige Hauptangeklagte, Morris Castellarin, dessen 30-jährige Ex-Freundin und ein 40-jähriger mitangeklagter Wohnungsmieter. Auch die Familie des von drei jungen Pitbulls des Hauptangeklagten zerfleischten Sechsjährigen befand sich im Gerichtssaal.

Die Angeklagten hatten das Urteil des Bezirksgerichts Dielsdorf angefochten und vertraten nun in der Berufungsverhandlung die gleichen Positionen wie im vergangenen Dezember. Sie waren wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt worden.

Der Hauptangeklagte wurde damals mit zweieinhalb Jahren Gefängnis bestraft; er kam im vergangenen August auf freien Fuss und lebt seither bei seiner Mutter in Italien. Seine Ex-Freundin und der Wohnungsmieter erhielten wegen der Tötung des Knaben 14 beziehungsweise zwölf Monate Gefängnis bedingt. Die Frau hatte wegen Irreführung der Rechtspflege und wegen falscher Anschuldigung eine bedingte Zusatzstrafe kassiert, weil sie während einer Untersuchungshaft einen Klinikpfleger fälschlicherweise der Vergewaltigung bezichtigt hatte.

Castellarin gab vor Obergericht, wie bereits vor Bezirksgericht, zwar den Vorwurf der fahrlässigen Tötung zu, bestritt aber jenen der fahrlässigen Körperverletzung. Erstmals gab er zu Protokoll, dass er unter den damaligen Ereignissen leide. Sein Verteidiger forderte einen Teilfreispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung und eine Strafsenkung auf 18 Monate bedingt.

Zudem verlangte er eine Entschädigung von insgesamt 6000 Franken für so genannte Überhaft von zwei Monaten. Unter anderem führte der Anwalt an, sein Mandant bekunde Reue über die Ereignisse und sei innerlich betroffen; dies habe sich auch darin gezeigt, dass der 43-Jährige kurz vor seiner Haftentlassung einen Herzinfarkt erlitten habe.

Die Ex-Freundin des Hauptangeklagten und der Wohnungsmieter bestreiten weiterhin den Vorwurf der fahrlässigen Tötung, anerkennen aber jenen der fahrlässigen Körperverletzung.

Am Nachmittag gingen die Plädoyers weiter. Am Abend sollte über den weiteren Verlauf des Verfahrens orientiert werden. Die Verhandlung ist auf insgesamt drei Tage angesetzt. (AP)

Der Fall

Der Fall geht auf den 1. Dezember 2005 zurück, als in Oberglatt ZH fünf junge Pitbulls aus einem behelfsmässigen Verschlag auf der Terrasse des Wohnungsmieters entwichen. Zwei von ihnen wurden von der Ex-Freundin des Hauptangeklagten eingefangen. Die drei übrigen bedrohten zunächst eine 25-jährige Frau, die das erstinstanzliche Urteil ebenfalls angefochten hat, und deren vierjährigen Sohn, ehe sie sich auf den Sechsjährigen stürzten, der sich auf dem Weg in den Kindergarten befand. Die Tiere zerfleischten den Knaben buchstäblich.

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