
Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar abzugeben.
Wenn Sie ein Konto bei Facebook haben, können Sie sich damit anmelden.
play
Süleymans Vater ist immer noch traumatisiert: Bekir Yildirim, hinten, mit seinem Cousin heute auf dem Weg zum Gericht. (Keystone)
Vor den Schranken des Zürcher Obergerichtes stehen der heute 43-jährige Hauptangeklagte, Morris Castellarin, dessen 30-jährige Ex-Freundin und ein 40-jähriger mitangeklagter Wohnungsmieter. Auch die Familie des von drei jungen Pitbulls des Hauptangeklagten zerfleischten Sechsjährigen befand sich im Gerichtssaal.
Die Angeklagten hatten das Urteil des Bezirksgerichts Dielsdorf angefochten und vertraten nun in der Berufungsverhandlung die gleichen Positionen wie im vergangenen Dezember. Sie waren wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt worden.
Der Hauptangeklagte wurde damals mit zweieinhalb Jahren Gefängnis bestraft; er kam im vergangenen August auf freien Fuss und lebt seither bei seiner Mutter in Italien. Seine Ex-Freundin und der Wohnungsmieter erhielten wegen der Tötung des Knaben 14 beziehungsweise zwölf Monate Gefängnis bedingt. Die Frau hatte wegen Irreführung der Rechtspflege und wegen falscher Anschuldigung eine bedingte Zusatzstrafe kassiert, weil sie während einer Untersuchungshaft einen Klinikpfleger fälschlicherweise der Vergewaltigung bezichtigt hatte.
Castellarin gab vor Obergericht, wie bereits vor Bezirksgericht, zwar den Vorwurf der fahrlässigen Tötung zu, bestritt aber jenen der fahrlässigen Körperverletzung. Erstmals gab er zu Protokoll, dass er unter den damaligen Ereignissen leide. Sein Verteidiger forderte einen Teilfreispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung und eine Strafsenkung auf 18 Monate bedingt.
Zudem verlangte er eine Entschädigung von insgesamt 6000 Franken für so genannte Überhaft von zwei Monaten. Unter anderem führte der Anwalt an, sein Mandant bekunde Reue über die Ereignisse und sei innerlich betroffen; dies habe sich auch darin gezeigt, dass der 43-Jährige kurz vor seiner Haftentlassung einen Herzinfarkt erlitten habe.
Die Ex-Freundin des Hauptangeklagten und der Wohnungsmieter bestreiten weiterhin den Vorwurf der fahrlässigen Tötung, anerkennen aber jenen der fahrlässigen Körperverletzung.
Am Nachmittag gingen die Plädoyers weiter. Am Abend sollte über den weiteren Verlauf des Verfahrens orientiert werden. Die Verhandlung ist auf insgesamt drei Tage angesetzt. (AP)