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Als Isad M.* die attraktive Alena (27) in seiner Heimat Montenegro umbringt, ist er in der Schweiz schon lange aktenkundig. Bei der Polizei unter anderem wegen Körperverletzung.
Und bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich ebenfalls. Die zahlt ihm seit 2001 eine volle Invalidenrente aus.
Die Schweizer Ärzte attestierten dem Montenegriner, er leide unter unerträglichen psychischen Problemen.
Neben Schlafstörungen handle es sich vor allem um Panikattacken und Albträume. Isad M. hege sogar Suizid-Absichten, bescheinigen ihm die Spezialisten.
Der IV-Rentner lebt laut den ärztlichen Attesten völlig verein-samt. Er vermeide alle Kontakte mit anderen Menschen, schreiben die Experten.
Die Realität sieht anders aus. Bei Routinekontrollen geht Isad M. der Polizei immer wieder ins Netz. Wegen Waffenbesitzes, Sachbeschädigung und Körperverletzung.
So schlägt er in einer Disco eine Frau zusammen. Obwohl der IV-Rentner eigentlich kaum gehen kann, verfolgt er sie ins Freie und prügelt nochmals auf sein Opfer ein.
Trotz all der Verhaftungen: Auf seine IV-Rente hat das keinen Einfluss. Sie wird munter weiter ausbezahlt.
Dabei wurde Isad M. schon vor seiner amtlich bewilligten Voll-Invalidität zu 33 Monaten Knast verurteilt. Unter anderem hatte er mehrmals seine damalige Ehefrau vergewaltigt.
Per 1. Januar 2006 meldet er sich in Zürich-Affoltern ab und verlässt die Schweiz. Von nun an schickt ihm die IV die Rente einfach nach Montenegro. Pünktlich jeden Monat.
Sie würde noch heute fliessen – wenn Isad M. in seiner Heimat nicht zum Mörder geworden wäre.
Monatelang verfolgt er Alena. Am 1. Oktober 2007 passt er der zweifachen Mutter vor ihrem Haus in Trepzi ab. Und streckt sie mit drei Kopfschüssen nieder. Vor den Augen ihrer Buben Jasin (5) und Kenan (4) sowie ihrer hilflosen Mutter Zulejha. Die Polizei spricht nach dem Mord von «kranken Emotionen».
Isad M. flüchtet. Vermutlich taucht er im Kosovo unter. Die Polizei fahndet mit einem internationalen Haftbefehl nach ihm.
Jetzt wird auch die Kapo Zürich auf ihn aufmerksam. Und endlich stoppt die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) die IV-Zahlungen nach Montenegro.
Wieso erst jetzt? Urs Mattenberger von der SVA stellt klar: «Solange ein IV-Bezüger nicht in U-Haft oder in Haft genommen wird, erhält er weiterhin eine Rente.»
Nur wenn jemand im Gefängnis sitzt, werden die Gelder sistiert. Kaum aber ist der IV-Bezüger wieder draussen, fliesst auch die Rente wieder. «Trotz der Straftaten ist ein IV-Bezüger erwerbsunfähig und auf die Rente angewiesen», sagt Mattenberger. Anders ist das beim IV-Betrug: Da genügt eine Strafanzeige und die Leistungen der IV werden eingestellt.
Im Fall von Isad M. passiert das erst Ende März 2008. Nun sucht auch die Kapo Zürich nach ihm. Wegen IV-Betrugs in Höhe von exakt 102 800 Franken.
*Name der Redaktion bekannt.
Isad M. erschoss Anela H., weil sie nichts von ihm wollte.