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Als das Rauchen überall im Casino erlaubt war, fühlte sich die Service-Angestellte Sarah M. zwischen Roulette- und Pokertischen noch wohl. Zwar hing Rauch in der Luft, aber die Räume der Spielbank waren gross genug, so dass sich der blaue Dunst verteilte.
Weil seit dem 1. Mai das Qualmen in beinahe allen öffentlichen Räumen der Schweiz verboten ist, installierte das Deutschschweizer Casino ein Fumoir, in dem die Gäste zocken und gleichzeitig an ihren Zigaretten ziehen können.
Seither arbeitet Sarah M. täglich mehrere Stunden im Casino-Fumoir und soll dabei noch lächeln. «Es ist nicht zum Aushalten», klagt die zierliche Frau gegenüber SonntagsBlick, «die Luft im Fumoir unglaublich schlecht, viel stickiger als früher. Abends, wenn ich nach Hause komme, fühle ich mich miserabel.»
Nach drei Wochen im Fumoir nahm M. ihren ganzen Mut zusammen und beschwerte sich bei den Chefs. Deren Antwort fiel knapp und klar aus: «Wir werden schauen, ob sich für Sie eine andere Einsatzmöglichkeit ergibt. Andernfalls müssen wir das Vertragsverhältnis auflösen.»
Monate vor dem Rauchverbot hatte M. wie auch die gesamte Casino-Belegschaft einen Vertrag unterschreiben müssen, in dem sie erklärte, freiwillig im Rauch zu arbeiten. «Alle unterschrieben, viele aus Angst, den Job zu verlieren», sagt M. Das Vorgehen des Casinos ist kein Einzelfall: Auch das Zürcher Parkhotel Hyatt liess seine Belegschaft, 240 Mitarbeiter, den Fumoir-Vertrag unterschreiben.
Corinne Zosso (49), Geschäftsführerin der Lungenliga, ist der Fall Sarah M. bekannt. «Ich glaube nicht, dass es für Gastro-Mitarbeiter eine reelle Möglichkeit gibt, Nein zu sagen», kritisiert sie. Wer sich weigere, in einem Fumoir zu arbeiten, so Zosso, «nimmt heute eine Kündigung in Kauf, da er für den Arbeitgeber nicht mehr einsetzbar ist».
Das sei «nicht die Idee des Rauchverbots», findet Urs Masshardt (51), Geschäftsleiter der Hotel- und Gastro-Union. «Wenn in Grossbetrieben einfach alle Angestellten den Vertrag unterschreiben, ist das aus moralischer Sicht eine missbräuchliche Anwendung des Gesetzes.» Gastro-Suisse-Direktor Anton Schmutz (50): «Die Androhung einer Kündigung ist sicher nicht korrekt. Die Zustimmung muss in jedem Fall auf Freiwilligkeit beruhen.»
*Name der Redaktion bekannt