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Die Justizministerin bezog an der heutigen Pressekonferenz Stellung gegen die Initiative «Für demokratische Einbürgerungen».- Reuters
Es gehe darum, ob zentrale Grundsätze des Rechtsstaates auch weiterhin für alle in der Schweiz lebenden Personen gelten sollen, sagte die Justizministerin: Es gehe um das verfassungsmässig verbriefte Willkürverbot, das Diskriminierungsverbot, den Schutz der Privatsphäre und den Anspruch auf rechtliches Gehör.
Die als Reaktion auf Bundesgerichtsentscheide zu Verfahren in Emmen LU und Zürich lancierte Initiative verlangt, dass allein die Gemeinden darüber entscheiden sollen, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilen darf. Ein Entscheid soll endgültig sein. Ein Rekurs wird damit ausgeschlossen.
Einbürgerungen würden heute sehr sorgfältig geprüft, hielt Widmer-Schlumpf den Initianten entgegen. Dass es zu «Masseneinbürgerungen» komme – was die SVP behauptet -, entspreche nicht den Tatsachen. Zur Umsetzung des berechtigten Anliegens, dass die Einbürgerungswilligen gut integriert sein sollten, trage die Initiative nichts bei.
Der Bundesrat stehe hinter dem vom Parlament ausgearbeiteten indirekten Gegenvorschlag, sagte Widmer-Schlumpf. Darin werde verlangt, dass Einbürgerungen rechtsstaatlich korrekt seien. Urnenabstimungen werden verboten.
Auch der Gegenvorschlag schaffe keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung, sagte Widmer-Schlumpf. Es würden lediglich Leitplanken für ein faires Verfahren gesetzt. Selbstverständlich solle nach wie vor die Einbürgerung von Personen, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen, abgelehnt werden können. (SDA)