Freispruch nach Tötung des Vaters Jetzt muss Fabienne Z. wieder zittern

  • Publiziert: 10.02.2012
play Fabienne Z. im vergangenen Oktober auf dem Weg ins Bezirksgericht Horgen. (Newspictures)

ZÜRICH - Fabienne Z. (24) erschoss im Streit ihren Vater und wurde freigesprochen. Jetzt will der zuständige Staatsanwalt das Urteil weiterziehen.

Der Zürcher Staatsanwalt Manuel Kehrli akzeptiert den Freispruch für Fabienne Z.* (24), die 2009 ihren Vater erschossen hat, nicht. Er zieht das Urteil des Bezirksgerichts Horgen ZH ans Obergericht weiter, wie er heute mitteilt.

Notwehrsituation

Das Bezirksgericht anerkannte im Prozess vom vergangenen Oktober eine Notwehrsituation. Die Abwehr mit der Waffe sei «angemessen und verhältnismässig gewesen», urteilte es und sprach die Beschuldigte vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung frei.

Fabienne, die nach der Tat rund siebeneinhalb Monate in Untersuchungshaft sass, sollte laut Bezirksgericht ausserdem Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen in der Höhe von gut 30'000 Franken erhalten.

Mit dem Urteil ist nun aber der Ankläger nicht zufrieden. Seine Begründung für den Weiterzug ans Obergericht werde er an der Hauptverhandlung darlegen.

Alkoholisiertes Schwergewicht

So kam es zur Tötung des Familienvaters: Am 1. Oktober 2009 entbrannte – wie schon oft in der Wohnung in Oberrieden ZH – aus nichtigem Anlass ein heftiger Streit zwischen dem alkoholisierten Vater, einem 150 Kilo schweren Kampfsportler, und der damals 22-jährigen Tochter.

In Panik vor den Todesdrohungen des aggressiven Mannes feuerte sie vier Schüsse aus einem früher legal erworbenen Revolver auf ihn ab. Der Mann erlag noch in der Wohnung seinen Verletzungen, die Tochter flüchtete zu einer Freundin, wo sie kurz darauf festgenommen wurde. (SDA/noo)

* Name der Redaktion bekannt
 

Kommentare (3)

  • Yves  Ebneter , Coolum Beach
    Dieser Fall zeigt wie schwach und traurig die ganze Justitz in CH ist. lächerlich...in Australien wäre sie in den Knast gegangen. Eine Justitzreform täte der Schweiz mehr als gut.
    • 11.02.2012
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  • Michael  Meienhofer , Ostermundigen
    Schade für die aufgewendeten Steuergelder !
    • 10.02.2012
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  • Georg  Ritter
    Ach, der Herr Staatsanwalt ist wohl unterbeschäftigt und will, dass man von ihm redet. Wer das Urteil des Bezirksgerichts und die Begründung ! liest, stellt fest, dass die Richter gut nachgedacht und es sich nicht einfach gemacht haben. Wem erweist der Staatsanwalt "Anwalt des Staates" mit seinem "Stämpfele" einem Dienst? Der Gesellschaft? Dem Erschossenen? Nein, nur sich selbst und seinem Drang nach Profilierung... Immer häufiger finde ich, zahlreiche Staatsanwälte seien aus dem Ruder gelaufen.
    • 10.02.2012
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