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Fabienne Z. im vergangenen Oktober auf dem Weg ins Bezirksgericht Horgen. (Newspictures)
Der Zürcher Staatsanwalt Manuel Kehrli akzeptiert den Freispruch für Fabienne Z.* (24), die 2009 ihren Vater erschossen hat, nicht. Er zieht das Urteil des Bezirksgerichts Horgen ZH ans Obergericht weiter, wie er heute mitteilt.
Notwehrsituation
Das Bezirksgericht anerkannte im Prozess vom vergangenen Oktober eine
Notwehrsituation. Die Abwehr mit der Waffe sei «angemessen und
verhältnismässig gewesen», urteilte es und sprach die Beschuldigte vom
Vorwurf der vorsätzlichen Tötung frei.
Fabienne, die nach
der Tat rund siebeneinhalb Monate in Untersuchungshaft sass, sollte laut
Bezirksgericht ausserdem Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen in der Höhe von
gut 30'000 Franken erhalten.
Mit dem Urteil ist nun aber der
Ankläger nicht zufrieden. Seine Begründung für den Weiterzug ans Obergericht werde er an der Hauptverhandlung
darlegen.
Alkoholisiertes Schwergewicht
So kam es zur Tötung des Familienvaters: Am 1. Oktober 2009 entbrannte – wie schon oft in der
Wohnung in Oberrieden ZH – aus nichtigem Anlass ein heftiger
Streit zwischen dem alkoholisierten Vater, einem 150 Kilo schweren
Kampfsportler, und der damals 22-jährigen Tochter.
In Panik vor
den Todesdrohungen des aggressiven Mannes feuerte sie vier Schüsse aus
einem früher legal erworbenen Revolver auf ihn ab. Der Mann erlag noch
in der Wohnung seinen Verletzungen, die Tochter flüchtete zu einer
Freundin, wo sie kurz darauf festgenommen wurde. (SDA/noo)
* Name der Redaktion bekannt
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