BERN – Vier Jahre nach der schrecklichen Pitbull-Attacke in Oberglatt ZH bekommt die Schweiz ein nationales Hundegesetz. Heute berät der Nationalrat.
Kurze Rückblende: Am 1. Dezember 2005 zerfleischten mehrere Pitbulls den sechsjährigen Süleyman (†) im zürcherischen Oberglatt. Daraufhin unterschrieben über 180000 Menschen eine Petition des BLICK zum Verbot von Kampfhunden. Viele Politiker versprachen, mit einem nationalen Gesetz dafür zu sorgen, dass sich solche
Katastrophen nicht wiederholen.Taten folgten aber nicht, und es passierte, was angeblich alle verhindern wollten: Jeder Kanton hat seine eigene Regelung.Jetzt löst der
Nationalrat endlich das Versprechen von damals ein. Heute berät er eine Vorlage für das lange geforderte nationale Gesetz zu gefährlichen Hunden. Doch die Hauptforderung von damals ist kein Thema: Ein Verbot bestimmter Kampfhund-Rassen steht nicht einmal mehr zur Diskussion.Dies sind die wesentlichen Punkte der Vorlage: Meldepflicht bei Beissunfällen Aus- und Weiterbildung der Hundehalter verschärfte Haftung und eine obligatorische Haftpflichtversicherung.Aber: Eine Auflistung gefährlicher Hunderassen gibt es in der Vorlage nicht. Der Widerstand in der Vernehmlassung war zu gross.Das neue Gesetz will die Verantwortlichkeit der Hundebesitzer stärken. Es soll auch mithelfen, die heute unterschiedlichen kantonalen Regelungen zu vereinheitlichen. Die Kantone können aber strengere Vorschriften erlassen. (SDA/snx)