Jetzt kann sogar Steinbrück lachen: Merz gibt bei Rechtshilfe nach

  • Aktualisiert am 02.01.2012

BERN – Am Bankgeheimnis ist kaum mehr etwas geheim: Bei Steuerbetrug und Steuerhinterziehung arbeitet der Bundesrat jetzt auch mit der ausländischen Justiz zusammen.

Der Bundesrat hat heute entschieden, bei Steuerhinterziehung in Zukunft nicht nur Amtshilfe, sondern auch Rechtshilfe zu gewähren. Vorderhand soll diese aber nur Ländern gewährt werden, mit denen entsprechende Staatsverträge ausgehandelt werden.

Dazu gehört auch Deutschland, das trotz aller Kritik an der Schweiz bis heute kein Rechtshilfegesuch an die Schweiz gestellt hat. Umso so mehr Grund zur Freude für den deutschen Finanzminister Peer Steinbrück, einer der schärfsten Kritiker des Schweizer Bankgeheimnisses.

Am 13. März 2009 hatte der Bundesrat beschlossen, das Bankgeheimnis zu lockern und bei Steuerdelikten künftig die OECD- Standards anzuwenden (Blick.ch berichtete). Die Schweiz will so künftig anderen Staaten auch in Fällen von Steuerhinterziehung Amtshilfe leisten und nicht nur bei Steuerbetrug. Derzeit ist die Schweiz daran, mit interessierten Ländern, die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in diesem Sinne anzupassen.

Nach geltendem Recht kann bislang bei Steuerhinterziehung keine Rechtshilfe gewährt werden. Um diese Lücke zu schliessen und Widersprüche zu vermeiden, will der Bundesrat nun auch das Rechtshilferecht an die neuen Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit bei Steuerdelikten anpassen.

Gesetzesrevision später

Laut einem Communiqué des Finanzdepartements steht dabei – wie in der Frage der Amtshilfe – der bilaterale Ansatz im Vordergrund. Die Rechtshilfe soll in den Staatsverträgen weiterentwickelt werden. Dabei sollen die in den neuen DBA ausgehandelten Lösungen für die Rechtshilfe übernommen werden.

Erst zu einem späteren Zeitpunkt fasst der Bundesrat eine Anpassung des Rechtshilfegesetzes ins Auge. Wann dies der Fall sein wird, lässt er offen. (SDA/gux)

Amts- und Rechtshilfe: was ist das?

Amts- und Rechtshilfe sind zwei verschiedene Wege, um zwischen Staaten Informationen zu Steuerdelikten auszutauschen. Bei der Amtshilfe erfolgt der Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden, bei der Rechtshilfe zwischen den Justizbehörden.
Auf dem Amtshilfeweg übermittelte Informationen dürfen von den ausländischen Steuerbehörden sowohl strafrechtlich als auch für eine neue Steuerveranlagung verwendet werden. Bei der Rechtshilfe ist letzteres verboten.

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