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Eine Sperrstunde für Alkohol: Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gilt in süddeutschen Läden seit Anfang Woche ein Verkaufsverbot. Die Hoffnung: Mit dem Verbot sollen Trinkgelage von Jugendlichen verhindert werden – Stichwort Botellón.
In der Schweiz sind selbst Politiker aus dem linken und grünen Spektrum skeptisch gegenüber einem solchen Schritt. «Es gibt so viele Ausweichmöglichkeiten. Zuerst muss sich zeigen, ob ein solches Verbot auch wirklich etwas bringt», sagt Ständerätin Simonetta Sommaruga (SP). Ratskollegin Verena Diener (GLP) stösst ins selbe Horn.
Gelegenheit für Anschauungsunterricht gibt es in Genf: Dort ist ein solches Verbot bereits Realität. Zwischen 21 und 7 Uhr ist der Verkauf von Alkohol in den Läden verboten.
Auch in anderen Teilen der Schweiz, ist man an diesem Thema dran. Der Kanton Basel-Stadt verbietet zwischen 0 und 7 Uhr den Verkauf von Bier und Wein an unter 18-Jährige. Auch in Restaurants. Und Neuenburg erlaubt den Verkauf von Alkohol erst ab 9 Uhr in den Läden. Zudem haben die SBB vor rund zwei Jahren den Verkauf von Alkohol zwischen 22 und 7 Uhr auf den Bahnhofsarealen unterbunden.
Auf offene Ohren stösst ein generelles Verkaufsverbot in der Nacht bei der Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme: «Einen solchen Schritt würden wir befürworten», sagt Sprecher Thomas Uhland.
Gleichzeitig fordert die Fachstelle, die bereits vorhandenen Mittel besser auszuschöpfen: «Die Aufklärung muss verstärkt und der Jugendschutz konsequenter durchgesetzt werden.»
Stichproben beweisen regelmässig, dass die Altersbegrenzungen beim Alkoholverkauf nur lückenhaft eingehalten werden.
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