Nach Mord von Höngg kommt aus: Jeder fünfte Soldat ist vorbestraft
BERN – Die ganz normale Kriminalität in der Armee. Nach der Tat von Todesschütze Luis W.* gibt das VBS zu: Jeder fünfte Armeeangehörige ist vorbestraft.
Der mörderische Soldat bringt das Militär in Bedrängnis. Denn jetzt muss das VBS zugeben: Vorbestrafte Rekruten werden zwar durchleuchtet – aber dass W. mit Waffen hantieren konnte, war kein Unfall.
Personensicherheitsprüfung, im Jargon PSP: So heisst das Verfahren, das die Armee durchführt bei vorbestraften Rekruten.
Das sind viele, wie jetzt herauskommt: «Rund 20 Prozent der Armeeangehörigen stehen im Strafregister», erklärt VBS-Sprecher Felix Endrich.
Natürlich sind das nicht alles Gewaltdelikte. Aber auch vorbestrafte Gewalttäter fallen oft durchs Raster – wie Luis W. Er war vorbestraft: wegen Diebstahls. Und weil er im Januar 2006 einen Molotow-Cocktail in den Eingang der Exportförderer Osec geworfen hatte.
Für den RS-Dienst war das egal. «Denn er bekam weniger als zehn Monate bedingt oder unbedingt», sagt Endrich. «Erst ab dann ist man automatisch vom Dienst ausgeschlossen.» Alle anderen vorbestraften Soldaten werden nochmals durchleuchtet. Jährlich immerhin 25´000.
Doch das Kriterium dabei ist bloss: Disqualifiziert sie die Vorstrafe vom Dienst mit «klassiziertem Material», also Geheimdokumenten. Wie gefährlich sie sind an der Waffe – sekundär.
Bei Luis W. war genau das der Fall: «Die Analyse ergab, dass er ein voraussichtliches Sicherheitsrisiko darstellen würde», sagt Endrich. «Er wäre darum nicht in die ursprünglich vorgesehene Funktion bei der Artillerie eingeteilt worden.»
Der Haken: Die Untersuchung war erst am Ende seiner RS abgeschlossen. Kein Fehler: «Die Prüfung wird ohnehin erst gemacht im Hinblick auf künftige Einteilung oder Beförderung des Soldaten», sagt Endrich.
Sprich: Unter zehn Monaten Vorstrafe darf jeder in die RS – Details klärt die Armee später.
*Name der Redaktion bekannt
Schmid will Umgang mit Armeewaffen analysieren
BERN – Verteidigungsminister Samuel Schmid will im Zuge der neu aufgeflammten Diskussion nach dem Mord in Zürich-Höngg den Umgang mit der Ordonnanzwaffe umfassend prüfen lassen. Dabei sollten militärische, rechtliche, staatspolitische und soziologische Aspekte berücksichtigt werden, sagte Schmid heute vor den Medien in Bern. Zu prüfen seien unter anderem verschiedene Kriterien für die Abgabe der Waffe oder eine erweiterte Hinterlegungsmöglichkeit, aber auch grundsätzlichere Fragen wie die Bedeutung von Waffen in einer sich wandelnden Gesellschaft. Die von einer breiten Öffentlichkeit wahrgenommene zunehmende Gewaltbereitschaft gehe auch an der Armee nicht spurlos vorbei, sagte Schmid. Sie sei ein Spiegel der Gesellschaft.
Rund 20 Prozent der Armeeangehörigen hätten Einträge im Strafregister. Viele stellten sich nun die Frage, ob die Verantwortung mit der Abgabe der Waffe noch übernommen werden könne. Nebst der umfassenden Analyse prüfe die Armee unterdessen Sofortmassnahmen, was die Waffe und die Munition betrifft, sagte Schmid. Bis zum Abschluss der Analyse solle aber an der geltenden Regelung mit einer Abgabe der Waffe nichts geändert werden. Er selber glaube fest daran, dass man auch weiter auf das Verantwortungsbewusstsein der Bürger zählen könne. (SDA)












