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Von wegen schlimmer Finger!: IV-Simulantin beim Bügeln erwischt

BERN – Rechte Hand und Arm nicht mehr brauchbar. Dafür wollte Ivana (45) aus Serbien eine halbe Million Invalidenrente. Ein Video zeigt: Alles gelogen!

Von Hannes Heldstab | Aktualisiert um 11:33 | 09.10.2008
Bügeln: Problemloser Umgang mit dem Bügeleisen. (Igor Kravarik)
Wäsche: Arme hoch und Stück für Stück aufgehängt. (Igor Kravarik)
Bancomat: Mühelos tippt Ivana den Code ein. (Igor Kravarik)
Autofahren: Präzis findet der Schlüssel ins Loch. (Igor Kravarik)
Wegen versuchten Versicherungsbetrugs stand die kleine schwarzhaarige Frau gestern in Bern vor dem Kreisgericht. Die Betrugsabsicht weist sie von sich. Sie würde gerne arbeiten, meinte sie.

Es fing im Jahr 2000 an, als Ivana* bei einem Unfall den rechten Daumen verletzte. Bei der Opera-tion wurde möglicherweise ein Nerv gedehnt. Zwei Jahre später machte die Frau Beschwerden an der rechten Hand geltend. Ein Karpaltunnelsyndrom – Kribbeln und Schmerz in der Hand, weil ein Nerv auf die Handwurzel drückt – wurde operiert.

Schon damals äusserte die UVG-Versicherung Zweifel. Gestritten wurde bis vors Berner Verwaltungsgericht.
Ein Neurologie-Professor am Inselspital begutachtete die Frau. Er schrieb im Bericht: «Nicht nur die Hand, sondern der gesamte Arm werden in einer verkrampften, im Handgelenk und im Ellbogen angewinkelten und zusätzlich nach innen gedrehten Haltung gehalten. Als Folge der oben geschilderten Beschwerden ist die rechte Hand nicht mehr einzusetzen.»

Weiter: «Alle Tätigkeiten, bei denen beide Hände zum Einsatz kommen, sind nicht mehr möglich.» Mit diesem Gutachten forderte Ivana beim UVG-Versicherer eine mindestens 50-prozentige Invalidenrente. Das wären über 500´000 Franken, wurde vor Gericht vorgerechnet.

Der Versicherer liess die Frau einen Monat durch Detektive überwachen und filmen: beim Wäscheaufhängen, Bügeln, Autofahren, Einkaufen. «Bei allen beobachteten Handlungen und Tätigkeiten zeigte sie keine Einschränkungen», betonte gestern der Anwalt der Kläger. «Der Kontrast zu den Angaben beim Gutachter ist erschütternd.»

Er folgerte: «Die Frau hat den Gutachter getäuscht. Mit ihrem Lügengebilde hat sie Versicherungsleistungen eingefordert.» Er verlangt eine «exemplarische Bestrafung». Der Verteidiger der Frau spielte das Video als Beweis herunter.

Alles seien nur Schnappschüsse, «Zufallsbeobachtungen von Freizeitaktivitäten» und nicht von Dauerbelastungen. Ausserdem sei nicht kontrolliert worden, wie stark die Frau damals unter Schmerzmitteln stand.

Medikamente brauche sie noch heute, sagte die Angeklagte. Zum Videobeweis meinte sie, da habe man «nur kurz gefilmt. Das, was man wollte, und nicht, wenns mir schlecht ging». Wöchentlich gehe sie zur Psychiaterin. Heute verkündet das Berner Kreisgericht das Urteil.

*Name der Redaktion bekannt

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