ZÜRICH – Angeblich ist er schwerst behindert. Doch das hinderte einen 32-jährigen Kosovaren nicht daran, nebenbei als Serieneinbrecher tätig zu sein.
Die Mediziner diagnostizierten schwere neuropsychologische Störungen, die eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem Patienten praktisch nicht möglich machten. Der 32-jährige Kosovare sei nicht einmal fähig, die Zeitung zu lesen oder auch nur selbstständig mit dem Tram einige Stationen zu fahren, hiess es im medizinischen Bericht. Er könne nicht sprechen, starre nur in die Ferne. Deshalb kassierte er als angebliches Opfer eines Auffahrunfalls über mehrere Jahre hinweg IV-Gelder für rund 330000 FrankenDie diagnostizierten Störungen hinderten den Mann allerdings nicht daran, zwischen 2002 und 2006 als Mitglied einer professionellen Diebesbande mehrere Einbrüche zu begehen. Die Anklage legte ihm über 50 Delikte zur Last. In rund einem Dutzend Fällen wurden Poststellen in der ganzen Schweiz heimgesucht.Dabei verrichtete der angeblich kranke Täter jeweils Schwerstarbeit, indem er Türen aufbrach oder massive Tresore wegtrug. Die Beute betrug über eine halbe Million Franken.Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Kosovaren im Dezember 2008 wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls sowie Betrugs zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren.Die
Verteidigung legte Berufung ein und forderte vor dem Obergericht einen Freispruch. Der erkrankte Angeklagte sei bloss ein willenloses Werkzeug der Bande gewesen.Strafe leicht gesenktAbgesehen von einigen verjährten Delikten und Teilfreisprüchen bestätigte das Obergericht im Wesentlichen die Schuldsprüche. Dem Angeklagten wurde ein gerichtlich angeordnetes Gutachten zum Verhängnis. Dieses hatte festgehalten, dass beim Angeklagten keine schweren psychischen Störungen nachweisbar seien.Das Obergericht sprach von einem skrupellosen und durchtriebenen Handeln des Täters. Er habe ein psychisch schwer beschädigtes Unfallopfer gemimt, um eine Rente zu erschleichen und sich der Strafverfolgung zu entziehen, erklärte der Gerichtsvorsitzende. Die erstinstanzliche Strafe wurde deshalb nur leicht um ein Vierteljahr gesenkt. (SDA/gca)