Illegale Beschneidung in der Schweiz

  • Publiziert: 27.12.2005, Aktualisiert: 02.01.2012
  • Von Michael Scharenberg

ZÜRICH – Genitalverstümmelung von Mädchen wird auch in der Schweiz praktiziert. Obwohl das klar illegal ist. Eine Insiderin packt aus.

«Der Eingriff sieht so aus: Dem jungen Mädchen werden die kleinen Schamlippen weggeschnitten. Und dann auch die Klitoris. Mindestens ein Teil davon. Und dann wird das Gewebe so zusammengenäht, dass der Rest der Klitoris darunter verschwindet.»

Frau M. Z.* weiss, wovon sie spricht. Sie hat die Prozedur in ihrer afrikanischen Heimat am eigenen Leib erfahren.

Heute lebt sie in der Schweiz und kämpft gegen die Beschneidung. Die von Angehörigen afrikanischer Völker heute auch in der Schweiz praktiziert wird! Deswegen ist sie bereit, mit Blick Online zu sprechen. Aber ihren Namen will sie auf keinen Fall veröffentlicht sehen. Sie hat Angst vor ihren eigenen Leuten. Verräterinnen haben Ärger zu erwarten.

«In der Familie herrscht ein ungeheurer Druck. Erst mit der Beschneidung erhält das Mädchen einen Namen, erst jetzt bekommt es seinen Platz in der Familie – und später einen Mann!» Meist sind die Mädchen zwischen 8 und 12 Jahren alt, wenn sie dieses Trauma erleben.

Wer verlangt denn die Beschneidung? «Die Mutter und die Grossmutter. In ihren Händen liegt die Erziehung.»
Und wer führt die Beschneidung durch? «Es hat sich auch unter Immigranten herumgesprochen, dass die Sache illegal ist», berichtet Frau Z. «Deswegen werden Beschneiderinnen angeheuert, die extra aus dem Ausland anreisen, aus Italien zum Beispiel oder aus Grossbritannien.»

Daher kostet der Eingriff auch einiges. «Rund 1000 Franken», weiss Frau Z. Das können sich einzelne Familien kaum leisten. Deswegen werden die Mädchen in kleinen Gruppen beschnitten, und die Familien teilen sich die Kosten.

Die Mädchen gehen zu diesem Zeitpunkt meist schon in die Schule, aber «Unbefugte» sollen natürlich nichts mitkriegen. Deswegen gehen die Beschneiderinnen ganz professionell vor. «Die reisen mit Antibiotika und Schmerzmitteln an», berichtet Frau Z.

Weil die Sache unbedingt geheimgehalten werden soll, wird in der Schweiz vermutlich auf die extremste Form der Beschneidung verzichtet, die Infibulation (siehe Artikel: «Unsägliche Qualen für wehrlose Mädchen»). Denn dies würde bei einer Untersuchung sofort ins Auge springen, und die Heilung dauert auch zu lange. Dafür würden nicht einmal die Sommerferien ausreichen, die viele Familien für die Beschneidung nutzen.

Frau Z. fühlt sich im Stich gelassen. «Die Behörden sind selbst nicht ausreichend informiert und einfach nicht in der Lage, Frauen, deren Töchter von einer Beschneidung bedroht sind, wirksam zu unterstützen.» Bitter fügt sie hinzu: «Wir sind ja bloss Frauen, schlimmer noch: schwarze Frauen. Uns nimmt man nicht ernst.»

Bei aller Heimlichtuerei der Akteure: Fachleute bestätigen den Bericht von Frau Z. Sie gehen davon aus, dass es eine einschlägige Beschneidungsszene in der Schweiz gibt. «Immerhin leben unterdessen rund 7000 beschnittene Frauen und Mädchen unter uns», sagt Alexandra Rosetti vom Uno-Kinderhilfswerk Unicef (Schweiz) zu Blick Online. Das zeigen die neusten Zahlen vom Herbst 2005.

Zuvor hatte eine Unicef-Umfrage unter Medizinalpersonal und Sozialstellen ergeben: Das Problem Beschneidung gibt es auch in der Schweiz – und es wird grösser! Bei einer ersten Umfrage 2001 hatten erst 12 Gynäkologen davon gehört, dass Mädchen auch in der Schweiz beschnitten werden. 2004 waren es schon fast doppelt so viele: 23. Im Ganzen hatten nicht weniger als 208 Fachpersonen von Beschneidungen in der Schweiz gehört.

Trotz diesem Befund, und obwohl die Beschneidung nach Schweizer Strafrecht klar verboten ist (siehe Artikel: «In der Schweiz verboten»): Frau Z. hat offenbar leider Recht: Das Problem der genitalen Verstümmelung von schwarzen Frauen und Mädchen wird in der Schweiz auf Seiten der Behörden nicht ernst genommen.

Weitere Informationen und Kontakte unter Unicef(Schweiz), Telefon 044 317 22 41, und beim Treffpunkt schwarzer Frauen in Zürich:
www.blackwomenscenter.ch

(*Name von der Redaktion geändert.)

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