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Bei Tötungsdelikt im November 2007 hatte ein Soldat, der aus der Rekrutenschule zurückkehrte, mit seinem Militärsturmgewehr ein ihm unbekanntes Mädchen an einer Bushaltestelle erschossen (Blick.ch berichtete).
Seit diesem Vorfall und Kritik an der Heimgabe der Armeewaffen schaut die Armee genauer hin, wer eine Waffe erhält oder behalten kann. Unter anderem steht die Armee unter Zugzwang, weil die SP und die Grünen eine Volksinitiative lanciert hatten, welche die Lagerung der Armeewaffen im Zeughaus verlangt.
Bei den rund 100 Personen, bei denen sich nach einer Überprüfung eine Missbrauchsgefahr ergab, werde der Kreiskommandant die Waffe konfiszieren, bestätigte VBS-Sprecher Martin Bühler einen Bericht der «SonntagsZeitung».
Innerhalb von einem Jahr entscheidet die Armee, ob die Konfiszierung definitiv erfolgt oder ob sie die Waffe zurückgegeben kann.
Keine flächendeckende Überprüfung
Eine Missbrauchsgefahr werde oft gestützt auf Hinweise von Angehörigen der Betroffenen festgestellt, sagte Bühler weiter. Bei über hunderttausend Armeeangehörigen, die eine Waffe zu Hause haben, sei es aber nicht möglich, eine flächendeckende Überprüfung durchzuführen.
In Sumiswald prüft die Armee zudem in einem Pilotversuch das Straf- und andere Register der Stellungspflichtigen. Bei diesen Überprüfungen seien bisher drei Personen festgestellt worden, bei denen sich erhebliche Sicherheitsbedenken ergaben, sagte Bühler. Diesen Personen werde die Armee keine Waffe abgeben. (SDA/gux)
100 Soldaten müssen ihre Waffe aus Sicherheitsgründen abgeben.- Keystone