Der «Schimanski von Zürich» soll Nefs Stalking-Akten rausgegeben haben «Ich will kein Held sein»

Roland Nef verfolgte seine Ex als Stalker. Jetzt will er sich am Polizeifahnder Fredi Hafner rächen. Dieser soll den Armeechef zu Fall gebracht haben.

  • Publiziert: 14.12.2008, Aktualisiert: 19.01.2012
  • Von Beat Kraushaar und Romina Lenzlinger
play <b>In Aktion</b> Fredi Hafner (l.) – Cheffahnder aus Leidenschaft – an der Zürcher Sexmeile. (Urs Kaiser/SonntagsBlick)

Fredi Hafner (57) – ein Bulle von einem Mann – ist seit über 30 Jahren Polizist. Weit über 7000 Personen hat er schon verhaftet. Seit er sich beim Zürcher Fussballstadion Hardturm in einer filmreifen Ak-tion auf einen international gesuchten Mörder warf und die Handschellen klicken liess, nennt man ihn den «Schimanski von Zürich».

Am Freitag ist Hafner, stellvertretender Chef der Personenfahndung, wieder in die Schlagzeilen geraten. Die Staatsanwaltschaft Zürich hat gegen ihn Anklage wegen Amtsgeheimnisverletzung erhoben. Die zuständige Staatsanwältin Judith Vogel (46) ist überzeugt, genügend Beweise zu haben, dass der Topfahnder der «SonntagsZeitung» Akten zuspielte – und damit Ex-Armeechef Roland Nef (49) als Stalker entlarvte.

Die Enthüllungen, wie er seine Ex-Partnerin mit fingierten Sexinseraten belästigte, brachten den Ex-Armeechef zu Fall. Und Bundesrat Samuel Schmid (61) war seit dem Skandal derart angeschlagen, dass er schliesslich ebenfalls zurücktrat.

Hafners Anwalt Hans Baumgartner bestreitet die Vorwürfe. Diese beruhten rein auf Indizien. So oder so: Für Politiker aller Couleur und erst recht bei der Polizei gilt der Cheffahnder bereits als Held. «Juristisch gesehen war das Handeln dieser Person, die den Medien die Daten zugespielt hatte, illegal – nichtsdestotrotz war es aber sehr mutig und absolut richtig», sagt der Grünen-Nationalrat Geri Müller (48) (siehe Box). Hafner hingegen gibt sich bescheiden. Gestern sagte er zu SonntagsBlick: «Der Druck auf mich ist enorm. Aber ich will kein Held sein, sondern nur meine Arbeit als Fahnder weiterhin gewissenhaft ausführen.»

Nef scheint aus der Vergangenheit nichts gelernt zu haben. Wie bei seiner Ex-Partnerin, wo Eifersucht und Rache die Triebfeder seines üblen Tuns waren, verfolgt er jetzt auch den «Schimanski von Zürich». Der Anwalt von Hafner schlug dem Ex-Armeechef vor, sein Desinteresse an einer Verfolgung seines Mandanten zu erklären. Die hätte sich strafmildernd ausgewirkt. Doch Nef lehnte ab, wie sein Anwalt bestätigt.

Pikant: Nef selber profitierte im Rechtsstreit mit seiner Ex-Partnerin von deren Desinteressen-Erklärung. Nur deshalb wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt, nur deshalb konnte er Armeechef werden.

Nachdem Nef seiner Ex das Leben zur Hölle machte, will er jetzt Rache an dem nehmen, der seine Karriere mutmasslich beendete – am Cheffahnder Fredi Hafner. Doch das könnte für ihn zum Bumerang werden: Wenn der Fall voraussichtlich im Frühling 2009 vor Gericht kommt, will Hafners Anwalt «alles daransetzen, dass die Akten im Fall Nef öffentlich werden».

Laut gut informierten Quellen wäre dies für den Ex-Armeechef katastrophal. Denn, so heisst es, das bisher Bekanntgewordene sei nur die Spitze des Eisbergs.

Brisant: Der Fahnder und Nef hatten schon während der Untersuchung miteinander zu tun. Hafner war damit beauftragt, den Ex-Armeechef zu verhaften, nachdem seine ehemalige Lebenspartnerin Anzeige wegen Nötigung eingereicht hatte und bei der Polizei auspackte. Sie gab damals zu Protokoll, Nef habe sie mit E-Mails, SMS und Anrufen bedroht.

Kurz darauf der Eclat: Der Vorführbefehl gegen Nef wurde sistiert, gleichzeitig wurden die Daten im Polizeisystem gesperrt. Dann brachte Nef seine Ex dazu, ihre Anzeige zurückzuziehen – nachdem er eine hohe Wiedergutmachungszahlung geleistet hatte. Seine Militärkarriere schien gesichert. Den Fall hatte Judith Vogel, die gleiche Staatsanwältin, die nun den Cheffahnder anklagt, unter sich.

Diese «Geheimjustiz», die im Fall Nef alles unter den Teppich kehrte, muss für Topfahnder wie Hafner wie ein Schlag ins Gesicht sein. Bundesbern wurde aus Zürcher Polizeikreisen gewarnt, dass Nef als Armeechef nicht tragbar sei. Doch nichts passierte. Nef bestand die Sicherheitsprüfung und wurde Armeechef. Das dann der Skandal via Medien publik gemacht wurde, zeugt von Zivilcourage. Das sieht auch SVP-Nationalrat Alfred Heer (47) so: «Das Amtsgeheimnis ist nicht dazu da, um Missstände zuzudecken, die die Sicherheit der Schweiz gefährden.»

Nef sagt auf Anfrage nichts. 

«Der Mann verdient nicht ein Strafverfahren, sondern den Prix Courage»

Geri Müller (48), Nationalrat Grüne/AG
«Juristisch gesehen war die Handlung illegal – aber der Mann hat richtig gehandelt. Ich finde es sehr mutig.»

Hans Altherr (58), Ständerat FDP/AR
«Jeder muss sich ans Gesetz halten. Wird der Fahnder verurteilt, muss er entlassen werden. Auch der Chef Armee hat Anrecht auf Persönlichkeitsschutz.»

Evi Allemann (30), Nationalrätin SP/BE
«Rückblickend bin ich sehr froh und dankbar, dass jemand den Mut aufbrachte, die Missstände rund um Ex-Armeechef Nef aufzudecken.»

Bruno Zuppiger (56), Nationalrat SVP/ZH
«Ich kann nachvollziehen, dass jemand die Nef-Dokumente weitergegeben hat. Aber so etwas darf nicht zur Regel werden.»

Pius Segmüller (56), Nationalrat CVP/LU
«Eine eindeutige Amtsgeheimnisverletzung muss bestraft werden. Wird der Fahnder schuldig gesprochen, muss er entlassen werden.»

Mauro Tuena (36), Fraktionschef der Stadtzürcher SVP
«Die Person, die den Fall Nef an die Öffentlichkeit gebracht hat, verdient nicht ein Strafverfahren, sondern den Prix Courage.»

Held oder Straftäter?

Ob der Angeklagte im Fall Nef bestraft wird, ist aus juristischer Sicht nicht klar. Laut Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch (40) steht das Amtsgeheimnis nicht über allem. «Man darf ein Amtsgeheimnis verletzen, wenn man höhere Interessen wahrt», sagt der SP-Nationalrat im BLICK. Ob ein Rechtfertigungsgrund für die Tat vorliegt, hängt vom Urteil des Strafrichters ab. Sollte Hafner schuldig gesprochen werden, droht ihm eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Der Fall

27.9.06 Die Ex-Partnerin des damaligen Brigadiers Roland Nef erstattet bei der Stadtpolizei Zürich Anzeige wegen Nötigung: Nef soll in ihrem Namen üble Sex-Inserate aufgegeben haben.

8.6.07 Der Bundesrat ernennt Nef zum Armeechef.

Oktober 07 Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen Nef ein.

13.7.08 Die «SonntagsZeitung» deckt auf, dass Samuel Schmid Nef trotz hängigem Strafverfahren zum Armeechef vorschlug, ohne den Bundesrat darüber zu informieren.

Mitte Juli 08 Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung wird eingeleitet.

25. Juli 08 Roland Nef tritt zurück

12.12.08 Anzeige gegen Fahnder

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