Hooligan-Gesetz: Darum nützt es nichts!

  • Aktualisiert am 03.01.2012
  • Von Mario Gertschen
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ZÜRICH – Alle schrien nach dem Hooligan-Gesetz. Jetzt ist es da. Doch die Ausschreitungen beim Spiel Zürich-Basel zeigen: Es scheint nichts zu nützen. Warum nicht?

Der Fussball-Spitzenkampf vom Wochenende zwischen Zürich und Basel lockte wieder hunderte von Krawallbrüdern ins und ums Stadion. Petarden und Raketen wurden in die Zuschauer geworfen. Nach dem Spiel lieferten sich die Hooligans eine Schlacht mit der Polizei und demolierten Gebäude und Züge. Warum greift das Hooligangesetz hier nicht?

Denn seit dem 1. Januar 2007 hat die Schweiz ein solches Gesetz. Sein Hauptzweck war es zu verhindern, dass an die Euro 08 und Eishockey-WM gewaltbereite «Fans» einreisen konnten. Für diese Grossanlässe griff das Gesetz einwandfrei. Es kam höchstens zu kleineren Keilereien. Doch bei Ligaspielen sieht das ganz anders aus, wie die Ausschreitungen am letzten Wochenende zeigten. Die Polizei ist bei solchen Saubannerzügen machtlos, die Vereine geben sich zurückhaltend. Was läuft schief?

Das neue Hooligangesetz sollte das Problem eigentlich eindämmen können. Wer Personen vermöbelt und Gegenstände demoliert, kann mit einem Stadion- oder Rayonverbot belegt werden. Damit darf sich der Übeltäter nicht mehr beim Stadion aufhalten. Setzen die Behörden die gesetzlichen Vorgaben also zu lasch durch?

190 Einträge in der Hooligan-Datenbank

Diesen Vorwurf will die Stadtpolizei Zürich nicht auf sich sitzen lassen. «Das Vorgehen bei Hooligans ist dasselbe wie in jedem anderen Fall von Gewalt. Der Täter wird festgenommen und auf dem Polizeiposten verhört. Danach wird, falls sich der Verdacht erhärtet, Strafanzeige gegen ihn erstattet», erklärt Sprecherin Judith Hödl.

Die Polizei melde dann der zentralen Datenbank in Bern den Sachverhalt und spreche ein Rayon-Verbot aus. Der Betroffene habe zwar die Möglichkeit, noch eine Beschwerde einzureichen. Das hebe aber das Rayonverbot nicht auf, solange der Richter nicht entschieden habe, so Hödl. Letztes Jahr wurden aus Zürich 90 Hooligans an die Datenbank vermeldet, 164 waren es schweizweit. Insgesamt sind es mittlerweile über 500 Personen.

Hooligan muss mehrmals gegen Gesetz verstossen

Das Problem liegt nicht bei der Polizei, sondern beim Gesetz selber. Denn erst wenn sich ein Hooligan trotz Rayonverbot an ein Fussballspiel wagt, kann die Polizei ihm eine Meldepflicht aufbrummen. Dies bedeutet, dass ein solcher Chaot zweimal verhaftet werden muss, damit er endgültig vom Stadion ferngehalten werden kann. Dass die Polizei dieselben Problemfälle ein zweites Mal herauspicken kann, ist unwahrscheinlich. Von den hunderten Holligans an diesem Wochenende, konnten beispielsweise gerade mal 14 verhaftet werden.

Ein weitere grosser Haken: Die Rayonverbote sind auf ein Jahr befristet. Wenn sich ein Hooligan ein Jahr nicht mehr erwischen lässt, darf er wieder ungestraft zum Stadion. Das Gesetz hat hier offensichtlich eine Lücke, welche die gewaltbereiten Chaoten zu nutzen wissen.


Denken Sie, dass das Hooligan-Gesetz verschärft werden müsste? Schreiben Sie uns Ihre Meinung.

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