Heute schlägts 12 für Widmer-Schlumpf

  • Aktualisiert am 03.01.2012

BERN – Um Mitternacht läuft das SVP-Ultimatum gegen Bundesrätin Widmer-Schlumpf ab – ohne Ergebnis. Ihre Feinde nehmens gelassen.

Wenn um Mitternacht die Kirchenglocken zum zwölften Mal schlagen und der April 2008 Geschichte ist, dann hat auch die Bündner SVP wohl ihre letzte Chance verpasst, den Rausschmiss aus der nationalen Partei zu verhindern. Denn das Ultimatum läuft heute ab.

Wie weiter, nun da Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und ihre kantonalen Gefährten störrisch geblieben sind? Die Spitze der SVP Schweiz werde jetzt das weitere Vorgehen planen und aufgleisen, erwiderte SVP-Sprecher Alain Hauert heute gelassen. Ein genauer Zeitplan dafür sei noch nicht festgelegt.

Das Ausschlussverfahren gegen die SVP Graubünden werde auf den Statuten und der noch nicht erstellten Detailplanung basieren. Die nächste ordentliche Sitzung des Zentralvorstands, dem der Entscheid obliegt, sei für den 4. Juli geplant, einen Tag vor der Delegiertenversammlung der Mutterpartei.

Eine ausserordentliche Sitzung des Zentralvorstands könne aber jederzeit einberufen werden, sagte der Parteisprecher weiter. Es ist demnach durchaus denkbar, dass die SVP schon vor dem Sommer über den Ausschluss der Kantonalpartei Graubünden entscheidet.

Die SVP Schweiz hat laut ihrem Sprecher das «äusserst knappe Resultat» der Abstimmung der SVP Bern über den Ausschluss der SVP Graubünden (Blick.ch berichtete) «erstaunt zur Kenntnis genommen». Auf das weitere Vorgehen der SVP Schweiz habe dieses aber keine Auswirkung, sagte Hauert.

Nach Auffassung von Vereinsrechtler Hans Michael Riemer, emeritierter Professor der Universität Zürich, lassen das Zivilgesetzbuch (ZGB) und die Parteistatuten den Ausschluss durchaus zu. Parteien sind der juristischen Form nach Vereine, weshalb neben den Parteistatuten auch das ZGB zur Anwendung kommt.

Laut den Statuten der SVP Schweiz sind die Kantonalparteien zwar rechtlich und organisatorisch autonom. Im diesem Rahmen dürfen die Kantonalparteien auch «Beschlüsse treffen und Haltungen vertreten, die von denjenigen der SVP Schweiz abweichen».

Doch Artikel 9 der Statuten dürfte den aufsässigen Bündnern zum Verhängnis werden. Dort heisst es, dass «Organisationen oder Einzelmitglieder, die den Interessen der SVP Schweiz in grober Weise zuwiderhandeln oder deren Ansehen schädigen, auf Antrag des Leitenden Ausschusses oder eines Viertels der Zentralvorstandsmitglieder nach ihrer Anhörung im Zentralvorstand durch Beschluss von mindestens zwei Dritteln der stimmenden Zentralvorstandsmitglieder aus der SVP Schweiz ausgeschlossen werden». (SDA/hhs)

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