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Tausende laden Musik im Internet herunter – ohne zu wissen, dass sie gleichzeitig diese Dateien wieder anbieten. (Blick)
Viele Schweizer laden ihre Musik im Internet herunter – völlig legal. Was hingegen strafrechtlich verfolgt wird, ist das gleichzeitige Anbieten der Dateien. Das wissen viele Musikhörer nicht. Problem: Viele Filesharing-Programme machen es fast unmöglich, das Hochladen der Dateien zu deaktivieren.
So bewegen sich tausende Nutzer in der Schweiz auf illegalen Pfaden. Die meisten werden nie zur Rechenschaft gezogen. Wer sich nun aber in Sicherheit wiegt, liegt falsch. Denn die IFPI, der Schweizer Ableger der International Federation of the Phonographic Industry, verfolgt diese Filesharer und reicht Anzeigen bei der Polizei ein. Seit Mitte Jahr hat die IFPI den Kampf gar massiv verstärkt.
«Monatlich registrieren wir hunderte von Fällen in der Schweiz», so Wilfried Haferland von der IFPI. Zur Strafklage komme es aber nicht bei allen dieser vielen hundert Fälle, weil die Überlastung der Strafverfolgungsbehörden der limitierende Faktor sei.
Waren es vorher einige Dutzend Strafklagen pro Jahr, seien diese nun «deutlich gesteigert worden», so Haferland gegenüber Blick.ch. Dies, weil vorher alle Strafklagen dem Kanton Zürich übergeben worden seien. Das wurde nun geändert, «um die Zürcher Behörden zu entlasten und die Verfahren beschleunigt werden können.» Jetzt werden die Strafklagen von der IFPI schweizweit eingegeben.
Hausdurchsuchung, Computer beschlagnahmt
Das wurde einer jungen Frau aus Schaffhausen bereits zum Verhängnis. Sie hat illegal 3100 Musikdateien zum Weitergebrauch angeboten. Untersuchungsrichter Peter Neukom ist der Fall zugeteilt: «Die Polizei hat nach der Anzeige der IFPI über ihre IP-Adresse den Anschluss eruiert, ihr Haus durchsucht und den Computer beschlagnahmt», beschreibt er gegenüber Blick.ch die Massnahmen der Behörden. Selbst die Schaffhauser Polizei schreibt in ihrem Communiqué von einem «aufwändigen Ermittlungsverfahren».
Wegen 3100 Musikdateien? Ist das nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen? Dem widerspricht Bernhard Wittweiler, Leiter Rechtsdienst der Suisa: «Geistiges Eigentum wird leider immer noch zu wenig hoch eingeschätzt.» Nur weil der Aufwand hoch sei, könne dies nicht als Grund für fehlende Strafverfolgung angeführt werden. «Auch wenn die Strafen am Ende gering sind, müssen illegale Anbieter dafür belangt werden», sagt er gegenüber Blick.ch.
Vergleich wird angestrebt
Die Strafen sind tatsächlich gering: Im Januar wurde das erste Schweizer Urteil für Filesharing gesprochen. Eine Haftstrafe, bedingt auf zwei Jahre und die Zahlung einer Busse von 400 Franken: Das musste eine 18-jährige Frau aus dem Tessin berappen.
«Dass die Strafen so milde sind, ist der Suisa schon lange ein Dorn im Auge», sagt Bernhard Wittweiler. Oft kommt es aber gar nicht dazu, wenn sich der erwischte User zu einem Vergleich bereit erklärt. Dann wird die Strafanzeige zurückgezogen.
Auch User mit wenig Dateien werden verfolgt
«Bei einem Vergleich muss der Filesharer Schadenersatz leisten, sowie eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Missachtet er diese, wird eine Konventionalstrafe fällig», erklärt Wittweiler. Die IFPI verlangt mindestens 3 Franken pro Musikaufnahme. Im Fall der Schaffhauser Frau macht dies knapp 10‘000 Franken.
3100 Dateien erachtet Bernhard Wittweiler von der Suisa als «nicht gerade wenig». Doch auch wer weniger Dateien anbietet, ist vor den Wächtern der IFPI nicht sicher. «Es müssen auch solche Fälle an die Hand genommen werden, bei denen es um einige hundert Uploads geht», so Haferland von der IFPI.