Härteres Vorgehen gegen «falsche» Schweizer

  • Publiziert: 30.01.2008, Aktualisiert: 03.01.2012

BERN – Acht Jahre: So lange soll es gehen, bis ein Betrug bei der Einbürgerung verjährt ist. Das will der Bundesrat.

Missbrauch kommt vor allem bei Ehen mit einem ausländischen Partner vor: wenn dieser sich die Schweizer Staatsbürgerschaft mit falschen Angaben erschleicht. Es geht um die «Scheinehen». Jetzt will unsere Regierung schärfer gegen diese Ausländer vorgehen.

Heute gilt eine Frist von fünf Jahren, bis solche Einbürgerungen für nichtig erklärt werden. Das ist für den Bundesrat einfach zu kurz. Neu sollen es acht Jahre sein. (SDA)

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