
Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar abzugeben.
Wenn Sie ein Konto bei Facebook haben, können Sie sich damit anmelden.
Mit verschränkten Händen stand er vor Tagesschau-Moderator Franz Fischlin. Sichtlich bemüht, die Ruhe zu bewahren. Der Bundesrat liess aber kaum einen Vorwurf gelten und zog zu seiner Entlastung immer wieder die Unschuldsvermutung bei. Sie habe immer für seinen Ex-Angestellten Roland Nef gegolten – und tue dies auch heute noch.
Zur Kenntnis genommen habe er zwar im Herbst 2006 die Tatsache, dass Brigadier Nef in ein Strafverfahren verwickelt sei. Als der Monate später Armeechef werden sollte, spielte dieses aber keine grosse Rolle – wegen der Unschuldsvermutung. «Es wäre willkürlich gewesen, wenn es anders verlaufen wäre», sagte er.
Den Vorwurf gelogen zu haben, wies Schmid gegenüber Tagesschau-Mann Fischlin zurück: «Was hätte ich denn für einen Vorteil davon, bewusst die Unwahrheit gesagt zu haben?», fragte er. Heute Mittag noch hatte Samuel Schmid gegenüber Radio DRS erklärt, er habe sich zum Zeitpunkt diesem Zeitpunkt nicht mehr an das Verfahren gegen Nef erinnert.
Apropos Unschuldsvermutung: Eines gab Schmid in der «Tagesschau» zu. Er habe Nef zu sehr vertraut. Er sei vom späteren Armeechef wahrscheinlich nicht vollständig über die Angelegenheit orientiert worden. Den Schwarzen Peter hat er damit wieder an seinen Ex-General zurückgegeben. (SDA/bih)