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Seit Tagen sorgt ein Popstar in Deutschland für Schlagzeilen. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, einen Mann mit dem HI-Virus infiziert zu haben. Seit Ostern sitzt er in Frankfurt am Main (D) in Untersuchungshaft.
So hätte es dem Popstar auch hierzulande ergehen können: Schon vor 20 Jahren wurde einer HIV-positiven Coiffeuse vor dem Zürcher Obergericht der Prozess gemacht. Sie war die Erste, die in der Schweiz wegen ungeschützten Sex zu Haft verurteilt wurde.
Nun zeigt eine unveröffentlichte Nationalfondsstudie*: «In keinem anderen europäischen Land stehen mehr Menschen wegen Sex ohne Gummi vor Gericht als in der Schweiz.» So fasst Fachhochschul-Professor Kurt Pärli (46) vom Institut für Wirtschaftsrecht ZHAW in Winterthur ZH die von ihm durchgeführte Erhebung zusammen.
Die brisantesten Ergebnisse seiner Studie über den strafrechtlichen Umgang mit HIV und Aids in der Schweiz:
• Von 1989 bis 2009 fällten die Gerichte 51 Strafurteile gegen 33 mit HIV und Aids Infizierte. Der Vorwurf: gefährliche Körperverletzung und Verbreitung menschlicher Krankheiten. Bei weniger als der Hälfte der Verurteilten war es tatsächlich zu einer HIV-Ansteckung des Partners gekommen.
• 82 Prozent der Anzeigen betrafen Männer.
• Vor allem Heterosexuelle zeigen ihre Partner an. Homosexuelle bemühen praktisch nie die Justiz. «Warum dies so ist, wissen wir noch nicht», so Pärli.
• Von den Angeklagten stammten 11 aus Afrika, 9 aus der Schweiz. Das sollte aber, so Pärli, niemanden zu rassistischen Schlussfolgerungen bewegen: «Bei der Hälfte der untersuchten Fälle war die Nationalität nicht im Urteil enthalten.
Der Jurist weiter: «Die Schweiz gehört zu den führenden Ländern in der Aidsprävention. Hier steht der Gedanke im Vordergrund, dass jeder für seinen Schutz selbst verantwortlich ist.» Strafrechtliche Verfolgung wegen ungeschützten Sex behindere dies: Sie lenke von der Eigenverantwortung ab und schiebe den HIV-Trägern einseitig die Schuld zu. Pärli: «Das Strafrecht hat keine positiven Auswirkungen im Kampf gegen Aids.»
Der Professor ist überzeugt, dass die Justiz über die Bücher gehen muss. Bei der Revision des Epidemiegesetzes gebe es jetzt den Vorschlag, dass die HIV-Übertragung nicht mehr bestraft wird, wenn beide Partner in den Sex einwilligen.
Die Aids-Hilfe Schweiz steht hinter diesem Ansatz. Ihr Sprecher Thomas Lyssy: «Jeder ist für seinen Schutz selbst verantwortlich. Darum hat das Lied von Polo Hofer – «Im Minimum en Gummi drum» – nach wie vor seine Gültigkeit.
* Die vom Schweizerischen Nationalfonds finanzierte Studie wurde unter der Leitung von Prof. (FH) Dr. iur. Kurt Pärli und MLaw Peter Mösch in Zusammenarbeit mit dem Institut Integration und Partizipation der Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz (http://www.fhnw.ch/sozialearbeit/-iip) und der Aids-Hilfe Schweiz (http://aids.ch) durchgeführt.