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Auch die Grosse Kammer unterstützt einen direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin»: Der Entscheid fiel heute im Nationalrat mit 95 zu 60 Stimmen und acht Enthaltungen relativ klar aus. Die Volksinitiative selbst hatten beide Räte zur Ablehnung empfohlen.
Verzicht auf «umfassend»
Das von den Initianten verlangte Adverb «umfassend» hatte bei verschiedenen Fraktionen Befürchtungen vor ausufernden Begehrlichkeiten geweckt. Es fehlt daher im Text des Gegenvorschlages. Dieser schreibt lediglich vor, dass Bund und Kantone für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin zu sorgen haben. Das letzte Wort haben nun Volk und Stände an der Urne.
Kommissionssprecherin Silvia Schenker (SP/BS) begründete das Einlenken der nationalrätlichen SGK auf die Linie des Ständerates damit, dass das Initiativkomitee bei einem direkten Gegenentwurf den Rückzug seines Begehrens signalisiert habe – was dann auch prompt geschah. Die SVP und ein Teil der FDP mochten sich dennoch nicht mit dem Gegenvorschlag anfreunden.
Aus Sicht der SVP sei es unschön, das Wort Komplementärmedizin in die Verfassung zu schreiben, kritisierte ihr Sprecher Jürg Stahl (ZH). Für einen Teil der FDP-Fraktion und auch der CVP/EVP/glp-Fraktion wäre die Umsetzung des Anliegens auf Gesetzesstufe die bessere Lösung gewesen.
Vom Volk gewünscht
Edith Graf-Litscher (SP/TG) sagte namens ihrer Fraktion, das Miteinander von Schul- und Komplementärmedizin entspreche einem Wunsch des Volks. Jean-François Steiert (SP/FR) erklärte, komplementärmedizinische Therapien seien wirksam und kosteten weniger als schulmedizinische Behandlungen.
Die vom Bundesrat und den Räten abgelehnte Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» fordert faktisch eine Gleichstellung von Schul- und Komplementärmedizin. Innenminister Pascal Couchepin empfahl, den Gegenvorschlag abzulehnen. Es gehe nicht an, jetzt aus taktischen Gründen den Initianten entgegenzugehen. (SDA/hhs)