Gestern im Gefängnis in Chur Hier sprang ein Sträfling aus dem 1. Stock

CHUR - GR - Bei einer Einvernahme sprang ein Sträfling aus dem Fenster. Er kam jedoch nicht weit.

  • Publiziert: 18.10.2012, Aktualisiert: 19.10.2012
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Der Mann sprang aus dem ersten Stock und brach sich das Bein.

(8989-Leserreporter)

Es war gestern Nachmittag um circa 15 Uhr. Ein Anwohner der Strafanstalt Sennhof in Chur verlässt das Haus. Plötzlich landet zwanzig Meter vor ihm ein Mann. Es ist ein Sträfling, der aus dem Fenster im ersten Stock des Gebäudes der Staatsanwaltschaft gesprungen ist. «Er blieb am Boden liegen», sagt der Leserreporter. «Wenig später kamen zwei Fahnder – sie benutzten die Treppe.»

Die Kantonspolizei Graubünden bestätigt den Vorfall. «Der Mann war dort zur Einvernahme für eine Hafteröffnung», sagt Sprecher Moritz Caderas. Alles müsse sehr schnell vorsichgegangen sein. «Der Mann hat mit einem Stuhl die Scheibe eingeschlagen und ist dann dem Stuhl hinterher zum Fenster rausgesprungen», so Caderas.

Dem Sträfling ist die Flucht dennoch nicht gelungen: Er hat sich das Bein gebrochen. (woz)

Beliebteste Kommentare

  • Silvano  Polinetti , maunin
    Wenn der Böse während der Einvernahme einen Fluchtversuch unternimmt, dann hat er für mich als Laie etwas auf dem Kerbholz.
    Und das er sich jetzt dabei das Beinchen gebrochen hat beschäftigt sicher wieder die ganze Justizmühle die sicher wieder alles unternehmen wird ein sehr mildes Urteil bei einer allfälligen Schuldzuweisung fällen wird.
    WETTEN?
  • Hanspeter  Rüegg
    Wahrscheinlich erhält der Mann noch eine Entschädigung, da man ihn nicht am Einschlagen der Scheibe gehindert hat. So tickt unsere Justiz und viele Anwälte stehen schon Schlange um den Fall auf Staatskosten zu übernehmen.

Alle Kommentare (10)

  • carlos  zapato , St. Gallen
    Der ist wohl eher seinem Verstand nachgesprungen. Ziemlich behämmerte Aktion.
    • 19.10.2012
    • 29
    • 2
  • André  Kocher
    Das Gebäude des Staatsanwalts sollte mit Fliegengittern oder
    richtigen Stahlgittern versehen werden. Und zwar überall, wo Verbrecher verhört werden.
    Mit OVO fliegt man nicht besser, aber länger.
    • 19.10.2012
    • 22
    • 2
  • Thomas  Honegger
    An die Herren Polinetti, Rüegg, Studer und Kofmel: Ist wirklich unsere Justiz ihr Problem? Sehen sie doch die Dinge etwas lockerer dann kommt auch für sie alles wieder besser.
  • Kofmel  Peter , via Facebook
    Wâre das Untersuchungszimmer im 20.Stock,wûrde er nur einmal springen und sich damit endgûltig aus der Afâre davon springen.
    So Anwâlte, jezt ein Verfahren gegen die Behôrden erôffnen,wegen unterlassung einer Fenstervergitterung. Dann wird der Hâftling noch entschâdigt. So Tickt es doch heute in der Schweiz.
  • Hanspeter  Studer
    das erste Stockwerk ist in der Regel 4-6 Meter ab Boden. Nun frage ich mich, in was für Räumen die Polizei heute Sträflinge befragt. In einem Zimmer mit herrlicher Aussicht und Gelegenheit zur Flucht oder einem Raum aus welchem es keine Fluchtmöglichkeiten gibt.
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