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Zahlreiche Gesichter und Autonummern seien gegenwärtig gar nicht oder nur unzureichend verwischt, teilte Thür heute Abend mit. Google müsse die Software zur Verfremdung von Gesichtern und Kontrollschildern verbessern, wenn das Unternehmen Street View in der Schweiz weiter anbieten möchte.
Grundsätzlich müsse Google dafür sorgen, dass die veröffentlichten Aufnahmen im Einklang mit der Schweizer Rechtsordnung stünden. Anfang nächste Woche will Thür mit Google das weitere Vorgehen im Einzelnen festlegen.
Seit Dienstag bietet Google für sieben Städte der Schweiz den virtuellen Stadtrundgang an. Das Problem dabei: Nicht alle Gesichter und Kontrollschilder von Autos sind auf den Fotos verfremdet.
Google hatte sich vor der Einführung mit Thür darauf verständigt, dass sensible Daten wie Gesichter oder Autonummern anonymisiert werden. Google erklärte auch bereit, auf Wunsch der abgebildeten Person die datenschützerisch heiklen Bilder zu entfernen.
Thür bezeichnete es gegenüber der «Tagesschau» von Schweizer Fernsehen dagegen als unzumutbar, dass die Personen erst feststellen müssten, wo sie überall abgebildet sind. Google sei dafür verantwortlich, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt würden. (SDA/gux)
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Hanspeter Thür: Google Street View verletzt Schutz auf Privatssphäre. (Keystone)
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