Datenschutzbeauftragter Hanspeter Thür «Google muss perfekt sein»

  • Publiziert: 29.08.2009, Aktualisiert: 19.01.2012
  • Interview: Hannes Britschgi

Google hat mit Street View Erfolg, aber auch Probleme. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte toleriert keine Schwächen der Software.

Herr Thür, Nationalrat Ruedi Noser war in Google Street View mit Begleitung zu sehen. Eine harmlose Petitesse oder ein unhaltbarer Eingriff in die Privatsphäre?
Hanspeter Thür:
Es gibt ein Recht auf das eigene Bild. Niemand muss akzeptieren, dass ein kommerziell organisiertes Unternehmen in Kauf nimmt, dass das Recht aufs eigene Bild ausgehebelt wird. Das ist die Grundsatzfrage.

Deshalb haben Sie bei Google interveniert.
Die Anonymisierung von Gesichtern und Autonummern ist ungenügend. Sie muss perfekt sein! Es darf nicht sein, dass Google Leute gegen ihren Willen ins globale Schaufenster zerrt. Aber Street View führt Personen in kompromittierenden Situationen vor: Man sieht Leute, die an einen Gartenzaum pinkeln, Leute im Rollstuhl vor einem Spital, Leute im Rotlichtmilieu. Diese Menschen befinden sich plötzlich in einem Erklärungsnotstand. Das dürfen wir nicht zulassen.

Wie hat Google reagiert?
Zuerst meinten sie, da könnten sie gar nichts machen. Dann haben sie angeboten, die Möglichkeiten von technischen Verbesserungen innert Wochenfrist abzuklären.

Am Mittwoch werden Sie wieder mit Google zusammensitzen. Was erwarten Sie?
Eine klare Antwort, ob eine einwandfreie Technik möglich ist oder nicht.

Werden Sie gegen Google klagen, wenn die Antwort unbefriedigend ausfällt?
Ich will ein gutes Resultat, deshalb möchte ich jetzt noch nicht alle meine Überlegungen für das weitere Vorgehen ausbreiten.

Sie hätten die Möglichkeit, gegen Google gerichtlich vorzugehen.
In allererster Linie kann ich Google eine Empfehlung machen, wie das Unternehmen die Datenbearbeitung zu organisieren hat. Wenn Google nicht reagiert, kann ich bis vor Bundesgericht gehen. Als praktizierender Anwalt sind mir die Prozessrisiken bekannt. Ich will also die Fragestellung so entwickeln, dass am Schluss nicht ein Propagandagewinn für Google resultiert.

Was wollen Sie denn?
Die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte müssen in der Schweiz besser geschützt werden.

Hätten Sie Google das Fotografieren verbieten können?
Rechtlich gesehen darf Google Aufnahmen machen. Aber diese dürfen nur ins Netz gestellt werden, wenn die zufällig aufgenommenen Personen anonymisiert sind. Diesen Anforderungen genügt Google nicht.

Google macht Aufnahmen mit Kameras, die hoch über dem Autodach montiert sind. Das Kameraauge kann über die Hecken und Mauern in Gärten und Hinterhöfe blicken.
Das ist ein weiterer, zentraler Punkt, den wir bei Google bereits kritisiert haben. Google darf im öffentlichen Raum nur aus der Perspektive der Fussgänger oder Autofahrer Bilder machen. Was vor dem normalen Blick abgeschirmt ist, untersteht dem Schutz der Privatsphäre.

Auf Facebook findet eine öffentliche Selbstentblössung aus freien Stücken statt. Ist Ihr Kampf für eine intakte Privatsphäre noch zeitgemäss?
Das ist tatsächlich die Frage. Ich habe auch sehr geharnischte Reaktionen genau aus dieser Ecke erhalten. Botschaft: «Wir wollen das, verpiss dich.» Wir brauchen dringend eine gesellschaftliche Diskussion: Wie weit wollen wir angesichts der technischen Entwicklung unsere Privatsphäre noch schützen? Oder wollen wir uns dieser Entwicklung einfach unterwerfen?

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