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Doch selbst wenn solche moderne Ansätze Risiken mindern, ausschliessen können sie sie nicht, erklärte Frank Urbaniok, der Leiter der Psychiatischen-Psychologischen Dienste des Kantons Zürich.
Werden bei der Begutachtung eines Gewalt- und Sexualstraftäters Tatmusteranalyse, Abklärungen der Persönlichkeit, weitere Erhebungen und statistische Erkenntnisse nach dem neuesten Stand der Prognosewissenschaft beigezogen, lasse sich eine hohe Sicherheit bei der Gefährlichkeitseinschätzung erzielen.
Das sei immer eine Wahrscheinlichkeitseinschätzung und keine Wahrsagerei. Betrage ein hohes eingeschätztes Rückfallrisiko 90 Prozent heisse das auch, dass auf 100 Straftäter 10 nicht rückfällig würden.
Rückfallrisiken würden vor einer Haftentlassung beurteilt, allerdings mit regionalen Unterschieden. Unterschiede bestünden auch je nach dem rechtlichen Status eines Verurteilten.
Die Gefährlichkeit eines Verwahrten werde immer wieder beurteilt, sagte Urbaniok. Bei zeitlich begrenzten Strafen sehe das anders aus.
Im konkreten Fall – der Täter war zu Arbeitserziehung verurteilt worden – sei die Massnahme nach vier Jahren abgelaufen gewesen, erklärte Urbaniok.
99 Prozent aller Sexual- und Gewaltstraftäter kämen wieder auf freien Fuss, gab er weiter zu bedenken. Bei Risikobeurteilungen seien wesentliche Verbesserungen erzielt worden. Gerade für Sexual- und Gewaltstraftäter sollten bereits bei der Gerichtsverhandlung Gutachten vorliegen. (SDA)
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Urbaniok: Risikoanalysen beruhen auf Wahrscheinlichkeit, nicht auf Wahrsagerei. (Keystone)