Genf provoziert Bundesrat Schmid

  • Aktualisiert am 02.01.2012

GENF – Genf will nicht warten, bis doch etwas passiert: Armeeangehörige können ab dem 2. Januar ihre Waffe im Zeughaus deponieren.

Der hochgesicherte Raum im Zeughaus bietet Platz für zunächst 1300 Ordonnanzwaffen. Rund 60000 Franken wurden für die Sicherung der Waffenkammer investiert. Das Depot kann bei Bedarf erweitert werden. Die Waffen können gratis am Zeughausschalter abgegeben werden.

In einem Formular muss angegeben werden, wer der Besitzer der Waffe ist. Die Unterzeichnenden erklären, dass sie sich mit der Abgabe der Dienstwaffe nicht von ihren militärischen Pflichten befreien und sie diese zu Hause nicht sicher aufbewahren können. Für den Unterhalt derselben bleiben sie verantwortlich.

Das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) kritisiert die Genfer Praxis. Das VBS ist der Ansicht, dass die Regelung gegen das Militärgesetz verstösst. Die Genfer wiederum interpretieren dieses zu Gunsten der Neuregelung. (SDA/snx)

Konsequenzen aus «Höngg»

Hintergrund der neuen Massnahme in Genf ist der Tötungsdelikt in Zürich-Höngg. Dort hatte ein Soldat mit einer Armeewaffe eine 16-jährige Frau erschossen. Genf ist jetzt der erste Kanton, der konkret handelt.

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