Rütli-Bomber Geheimdienst behält Informant unter Verschluss

BERN – Der Nachrichtendienst will dem Eidgenössischen Untersuchungsrichter die Identität einer Person nicht bekannt geben, die Angaben im Fall des sogenannten Rütli-Bombers machte.

  • Publiziert: 14.04.2010, Aktualisiert: 14.01.2012
play Kurz nach einer Rede von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey detonierte am 1. August 2007 auf dem Rütli ein Sprengsatz. (Peter Gerber)

Der Eidgenössische Untersuchungsrichter Hansjakob Baumgartner ist frustriert über die Haltung des Nachrichtendienstes in Sachen Rütli-Bomber. Er gelangte deshalb an den Gesamtbundesrat.

Baumgartner sagte in der Sendung «HeuteMorgen» von Schweizer Radio DRS: «Ich bin an den Bundesrat gelangt, nachdem mir der Nachrichtendienst die Unterlagen immer noch nicht herausgegeben hat und verfügt hat, die Unterlagen nicht herauszugeben.»

Felix Endrich, Sprecher des Nachrichtendienstes, sagte im Radiobeitrag: «In der Sache geht es um die Wahrung des nachrichtendienstlichen Quellenschutzes.»

«Eine Vertuschung oder eine ungerechtfertigte einseitige Beschuldigung einer Person durch falsche Spuren fand selbstverständlich nicht statt», ergänzte Endrich.

Der Nachrichtendienst stehe dem Eidg. Untersuchungsrichter auch weiterhin für Informationen zur Verfügung, bestehe aber auf dem Quellenschutz und der Einhaltung der prozessrechtlichen Bestimmungen. Definitiv entscheiden werde nun aber der Gesamtbundesrat.

Sprengstoffanschläge ohne Verletzte

Am 1. August 2007 war auf dem Rütli unmittelbar nach der Feier mit Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ein Sprengsatz detoniert. Es handelte sich um einen Feuerwerkskörper, der in 20 Zentimeter Tiefe vergraben war und mit einem Zeitzünder ausgelöst wurde.

Im September 2007 explodierten in der Innerschweiz drei weitere Sprengsätze in Briefkästen von politischen Exponenten der Rütlifeier. Verletzt wurde niemand. Im Januar 2008 wurde ein Verdächtiger verhaftet und zeitweise in Untersuchungshaft gesetzt (Blick.ch berichtete).

Bei der Voruntersuchung durch das Eidg. Untersuchungsrichteramt (URA) wurde bekannt, dass sich kurz nach den Sprengstoffanschlägen bei der Aargauer Kantonspolizei eine Person mit Angaben zur Sache gemeldet hatte. Die Aussageprotokolle dieser Person gelangten nie ans URA, da sich der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) eingeschaltet hatte.

Deshalb verlangte Untersuchungsrichter Baumgartner vom Nachrichtendienst DAP die Herausgabe der Unterlagen. Der DAP beantragte seinerseits beim Bundesstrafgericht, die Akten wegen «übergeordneten Geheimhaltungs- und Sicherheitsinteressen» aus dem Untersuchungsdossier zu entfernen.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hatte sich Mitte Januar als unzuständig erklärt, in dieser Sache zu entscheiden. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundesinstanzen sei ein Departement oder der Bundesrat zuständig. (SDA)

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