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Gebt die Munition zurück – auch die geklaute!

BERN – Alle Armeeangehörige erhalten in diesen Tagen einen Brief im Auftrag ihres obersten Chefs, Bundesrat Samuel Schmid: Geben Sie die Taschenmunition zurück! Auch die geklaute.

Aktualisiert um 11:29 | 17.01.2008
Soldaten, bringt sie zurück: die Taschenmunition. (Keystone)
Soldaten, bringt sie zurück: die Taschenmunition. (Keystone)
Die Armee hat gehandelt, und zwar subito: Erst im September hatte das Parlament den Bundesrat beauftragt, die Taschenmunition zurückrufen zu lassen. Es geht um die Munition, die zu Hause gelagert wird. Die Soldaten müssen jetzt bis spätestens 2009 die Taschenmunition zurückgeben.

Gleichzeitig appelliert die Armee an ihre Mannen: Bringt auch die Munition zurück, die ihr geklaut habt oder die «aus Versehen» mitlief.

Werden Munitionsdiebe etwa nicht mehr bestraft? Doch! Urs Müller vom Führungsstab der Armee versichert, die Strafe bleibt: Gemäss Militärstrafgesetz gibts eine Disziplinarbusse, ein Verweis oder ein Arrest.

Aber: Für dieses Vergehen Verletzung der dienstlichen Pflicht gelte eine Verjährungsfrist von einem Jahr, so Müller.

Mit andern Worten: Wer der Armee Munition klaute, sollte am besten zwölf Monate warten (genau zählen!), bis er die zurückgibt. (SDA/snx)
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