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Angesichts der Stresssituation sei das fehlerhafte Verhalten der Polizisten verständlich, urteilte die Anklagebehörde in Nyon. Sie liess deshalb die Anklage fallen und brach den Prozess ab. Die Hauptursache für den Zwischenfall mit einem schwerverletzten Engländer sei die Aktion der Aktivisten gewesen, sagte der stellvertretende Staatsanwalt.
Zwar sei es ein Fehler gewesen, dass der 26-jährige Schaffhauser Polizist und der 54-jährige Waadtländer Einsatzleiter, nicht auf die Warnungen der Demonstranten gehört und das Seil quer über dem Autobahnviadukt bei Aubonne gekappt hätten, an dessen Enden eine Frau und ein Mann hingen. Doch die angespannte Situation und der Stress mache das Verhalten der Angeklagten verständlich.
Tatsächlich stürzte der Engländer bei der Aktion 20 Meter tief in ein Flussbett und verletzte sich schwer. Die deutsche Frau am andern Ende konnte rechtzeitig festgehalten und heraufgezogen werden.
Die G-8-Gegner hatte mit der Aktion Anfang Juni 2003 die Zufahrt zum Gipfel im französischen Evian blockieren wollen. Zusammen mit einem Waadtländer Mitstreiter wurden die beiden Aktivisten für die Aktion bereits zu Gefängnisstrafen von 10 beziehungsweise 20 Tagen verurteilt worden. Dem Engländer wurde die Strafe erlassen.