Leuthards Ausblick Frauen, Freihandel, Fortschritt

  • Publiziert: 08.01.2007, Aktualisiert: 03.01.2012

BERN – Es weht ein frischer, weiblicher Wind im Volkswirtschaftsdepartement. Doris Leuthard präsentierte heute ihre Pläne. Sie hat viel vor.

Doris Leuthard ist die Vorzeigfrau der Mittepartei CVP. Und sie demonstrierte heute in ihrem Ausblick warum sie links und rechts Anhänger findet: Sie plädierte für mehr Frauen in der Arbeitswelt, flexible Arbeitszeitmodelle und sogar für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub. In ihrem eigenen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) will sie mit dem guten Beispiel vorangehen.

Andererseits betonte Leuthard, dass der Wettbewerb weiter gefördert werden soll. Damit sei weiteres Wachstum garantiert, Arbeitsplätze werden geschaffen und letztlich steigen die Einkommen. Was wiederum die maroden Sozialwerke entlastet.

In der Aussenwirtschaft will das EVD in diesem Jahr vor allem Brasilien, Russland, Indien und China ins Visier nehmen. Mit diesen aufstrebenden Staaten sollen bessere Handelsbeziehungen ausgehandelt und entsprechende Freihandelsabkommen abgeschlossen werden. Das Hauptziel der Aussenwirtschaftspoltik liege darin, die Exporte zu fördern und den Marktzugang für Industriegüter und Dienstleistungen weiter zu verbessern.

Pionierarbeit

Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard geht in Sachen Arbeit und Familie mit gutem Beispiel voran:Die Angestellten im EVD können unter verschiedenen Arbeitszeitmodellen auswählen. Dies soll ermöglichen, dass beide Partner aktiv am Berufs- und Familienleben teilhaben können. Alle Stellen sollen in Zukunft mit der Möglichkeit zur Teilzeitarbeit ausgeschrieben und in den Inseraten auch auf ein mögliches Jobsharing hingewiesen werden. Bei bestehenden Vollzeitstellen soll ebenfalls eine Pensenreduktion möglich sein. Grundsätzlich können EVD-Mitarbeitende auch während einem oder zwei Tagen ihre Arbeit von Zuhause aus verrichten.Angestellte mit Kindern werden bei der familienexternen Kinderbetreuung beraten und unterstützt. Zudem übernimmt das EVD mindestens 50 Prozent der Betreuungskosten. Bei der Geburt eines Kindes wird dem Vater ein bezahlter Urlaub von fünf Tagen gewährt, der innerhalb eines halben Jahres einbezogen werden muss. Auf ein Gesuch hin, kann ein 20-tägiger unbezahlter Vaterschaftsurlaub bezogen werden.

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