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Die Herausgabe von UBS-Kundendaten im Februar 2009 ist für Ex-Bundesverwaltungsrichter Hans-Jacob Heitz zu viel: Weil Haltiner als Chef der Aufsichtsbehörde nicht erfüllen könne, müsse er gehen.
Heitz begründet seine Forderung so: «Laut Finanzmarkt-Aufsichtsgesetz FINMAG muss der Finma-Präsident unabhängig sein – was Haltiner wegen seiner früheren Tätigkeit für die UBS nicht ist.» Heitz ist überzeugt: «Er hätte das UBS-Dossier nicht leiten dürfen.»
Im Februar 2009 befahl die Finma der UBS, Kontoinformationen von US-Kunden sofort an die amerikanischen Behörden weiterzuleiten. Das war ein Notentscheid. Heitz: Damit sei die von der Verfassung garantierte Beschwerdemöglichkeit vor Gericht ausgehebelt worden. Damit missachte Haltiner Verfassung, Gesetze und Kompetenzen und bringe die Finma in Verruf: «Die Top-Behörde verliert an Glaubwürdigkeit.»
Haltiner müsse zurücktreten oder vom Bundesrat abberufen werden, fordert Heitz. Denn die Finma sei gesetzlich verpflichtet, sämtliche Anleger zu schützen. Heitz versteht sich als Sprachführer von UBS-Kleinaktionären. (SDA/snx)
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Hans-Jacob Heitz. (Keystone)