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Auf die Spur des getöteten Au-Pair-Mädchens Lucie sind die Ermittler dank der Handy-Daten des Opfers gekommen. Diese sogenannte Notopfersuche basiert auf den Betriebsdaten der Mobilfunkbetreiber.
Die Mobilfunkbetreiber müssen die Daten über die Telefonverbindungen ihrer Kunden sechs Monate lang aufbewahren, wie Swisscom-Sprecherin Myriam Ziesack sagte. Die Aufbewahrung erfolgt nicht zuletzt auch wegen möglicher Unstimmigkeiten bei der Rechnung.
Ein Einblick in diese Daten in Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren erfolgt auf Antrag der Strafverfolgungsbehörden. Der Antrag muss gemäss dem Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs von einer richterlichen Behörde genehmigt werden, im Fall Lucie also von jenen des Kantons Aargau.
Folco Galli, Sprecher im Bundesamt für Justiz, erklärte, dass die Ermittler bei einer solchen Notopfersuche Einsicht in die Verkehrsdaten des jeweiligen Handyhalters nehmen. Die Verkehrsdaten umfassen die vom gesuchten Handy aus angewählten Anschlüsse und die Dauer der jeweiligen Gespräche.
Angeordnet wird diese Überprüfung der Verkehrsdaten bei Vermissten, wenn dringende Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen – bei Lucie klar der Fall. Das Abhören des Telefonverkehrs ist etwas anderes und basiert auf anderen Gesetzesbestimmungen.
Nicht nur die Detektivarbeit anhand eines angewählten Anschlusses kann Ermittler auf die Spur führen. Der Standort eines Handys lässt sich auch über die für einen Anschluss benutzte Mobilfunkantenne ausfindig machen, wie Swisscom-Sprecherin Ziesack ausführte.
Das Handy wählt jeweils die nächstgelegene Antenne an. In den Daten der Mobilnetzbetreiber wird deren Standort ersichtlich. Das gesuchte Handy lässt sich je nach Antennendichte auf rund 200 Meter genau orten. Ist die Antennendichte weniger hoch, hat die Ortung immer noch eine Genauigkeit von einigen hundert Metern.
Die seit Mittwoch in Pfäffikon SZ vermisste Lucie war am Sonntag in einer Wohnung in Obersiggenthal bei Baden AG tot aufgefunden worden (Blick.ch berichtete). Am Montag stellte sich der mutmassliche Täter, ein 25- jähriger einschlägig vorbestrafter Schweizer und Inhaber der Wohnung, der Polizei.
Auf seine Spur führte die Polizei ein Anruf vom Handy des Mädchens. Der 25-Jährige hatte mit dem Gerät einen 18-jährigen Bekannten angerufen. Nach dessen Angaben kontrollierte die Polizei die Wohnung. (SDA/gux)
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Wurde ermordet: Lucie Trezzini. (ZVG)