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Am 17. Mai stimmt die Schweiz über die Einführung des neuen biometrischen Passes ab. Doch der Pass mit Computer-Chip stösst zunehmend auf Kritik. Vor allem die zentrale Speicherung der Daten wie Fingerabdrücke wird heftig kritisiert.
Eine Speicherung auf dem Pass allein reicht, finden Datenschützer und Computerfachleute. Diese Praxis gilt weitherum in der EU.
Doch mit der vorgeschlagenen Schweizer Lösung entstünde ein zentrales Fingerabdruckregister, hält Informatik-Publizist und NZZ-Journalist Kurt Haupt fest. Zwar sollen diese Daten laut Abstimmungsbüchlein nur für die Identifikation von Gewalt- und Unglücksopfern und nicht für Fahndungszwecke eingesetzt werden.
Doch genau dieser Ausschluss der Fahndung weckt Misstrauen: Beispiele im Ausland bewiesen, wie schnell Datenbanken anderen Zwecken als den ursprünglich genannten dienen, erklärt der Eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür.
Guido Balmer, Sprecher im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), weist diesen Vorwurf von sich. Jede erweiterte Nutzung der Datenbank müsse den gesetzgeberischen Prozess durchlaufen. Ob allerdings dann auch das Volk mitzureden hätte, wäre wohl von einem Referendum abhängig.
Neben der unlauteren Verwendung der zentral gespeicherten Daten steht vor allem die Angst vor verbrecherischem Zugriff im Mittelpunkt. Christiane Rütten, Fachredaktorin für Computersicherheit beim PC-Magazin «ct», hält ausserdem fest, dass solche Datenbanken ein beliebtes Hacker-Ziel sind. Grösste Gefahr gehe dabei von delinquierenden Insidern aus. (SDA/ent)
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«Die zentrale Fingerabruck-Speicherung ist übertrieben», findet Hanspeter Thür, Eidgenössischer Datenschützer.