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Ein Konflikt zwischen dem Detailhandelsriesen Migros und einer ehemaligen Angestellten beschäftigt seit heute das Arbeitsgericht in Neuenburg, weil der Versuch einer Schlichtung gescheitert ist.
Die Klägerin macht geltend, dass sie für die gleiche Arbeit monatlich 300 Franken weniger verdient habe als ein jüngerer und weniger erfahrener männlicher Kollege. Die Migros weist den Vorwurf allerdings zurück, da der Mann im Gegensatz zur Klägerin zusätzlich Lastwagen abgeladen habe.
Diese Begründung will die Frau nicht gelten lassen. Denn sie habe ihrerseits zusätzlich zu den mit ihrem männlichen Kollegen identischen Aufgaben Palette geleert, Regale eingeräumt und an der Kasse ausgeholfen.
IV-Rente aufbessern
Da sie an Multipler Sklerose leidet, hörte die Klägerin vor drei Jahren auf zu arbeiten. Seither bezieht sie eine IV-Rente. Ihr früherer Lohn hat aber Auswirkungen auf die Berechnung ihrer IV-Rente, die sie als zu gering erachtet .
Ihr ehemaliger Arbeitgeber soll nach dem Willen der Klägerin die Differenz zwischen ihrem Lohn und jenem des männlichen Kollegen übernehmen. Ausserdem soll die Migros sie für die negativen Folgen entschädigen, welche die mutmassliche Lohndiskriminierung auf die Höhe ihrer IV-Rente hat.
Für heute Nachmittag ist die Anhörung der Parteien und Zeugen vorgesehen. Die Plädoyer und das Urteil werden zu einem späteren Zeitpunkt erwartet. (SDA/hhs)