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Eigentlich ist Glücksspiel verboten. Doch in der Poker-Variante «Texas Holdem» gilt: Wer nichts kann, gewinnt nichts. Es ist die wohl beliebteste Variante des Pokerns und wird in Schweizer Haushalten oft und gerne gespielt.
Und um Geld zu spielen, ist am Stubentisch erst noch legal: Die Eidgenössische Spielbankenkommission hatte «Texas Holdem»-Turniere letztes Jahr vom Glücksspielverbot und damit vom Casinomonopol ausgenommen. Denn die Geschicklichkeit des Spielers und nicht das Glück ist zentral bei diesem Spiel.
Dass private Turniere durchgeführt werden dürfen, ist dem Schweizer Casino Verband (SCV) ein Dorn im Auge. Er gelangte dagegen ans Bundesverwaltungsgericht, wo die Beschwerde gegenwärtig noch hängig ist. Und solange die Beschwerde hängig ist, bleiben die Turniere legal. Die Berner Richter haben es abgelehnt, für die Dauer des Verfahrens ein vorsorgliches Verbot für solche Poker-Turniere auszusprechen.
Dagegen hat der SCV nun ebenfalls Beschwerde eingereicht. Diese wurde nun vom Bundesgericht abgeschmettert. Laut den Lausanner Richtern beruht der vorläufige Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts auf vertretbaren Gründen.
Unter anderem stehe es auch den Mitgliedern des SCV frei, solche Turniere zu veranstalten. Der Ausgang des Hauptverfahrens sei offen. Der blosse Umstand, dass in den Kantonen zurzeit Regelungslücken bestehen könnten, sei kein Grund, die geplanten Turniere einstweilen zu untersagen. (SDA/num)