Die nervigsten Nachbarn der Schweiz prozessieren weiter Erst mit Stechgabel gedroht, dann Garten geklaut

  • Aktualisiert am 13.01.2012
  • VON VIKTOR DAMMANN

MEILEN ZH – Bitte lächeln! Die nervigste Nachbarin der Schweiz hat Sie gerade ins Visier genommen.

Da steht sie, Nasrin O.* (55). Mit der Kamera (Bild oben). Was rund ums Haus passiert, hält sie sofort fest. Man weiss ja nie, wanns wieder zum Prozess kommt. Dabei wollte BLICK gestern am «Tatort» nur einen Augenschein nehmen.

Der Tatort. Ein Mehrfamilienhaus an der noblen Zürcher Goldküste. Hier besitzt das Ehepaar Nasrin und Barzin (68) O. zwei Wohnungen. Und nervt die Nachbarn, bis diese klagen.

Nachbarin Heidi B.* (43) wird jetzt noch schlecht, wenn sie an den grauenhaften Vorfall von vor rund 2 Jahren denkt.

Mit ihrer Mutter steht sie am Küchenfenster. Da muss sie mit ansehen, wie Barzin O. auf ihre beiden Yorkshire-Hundeli losgeht. Mit einer Gartenstechgabel. «Ich schrie, ob er spinne», erzählt Heidi B. «Er wollte die Kleinen aufspiessen, doch sie konnten ihm entwischen.»

Heidi B. zeigt den Wüterich an. Der gebürtige Iraner, der einst für die SP-Senioren in den Nationalrat wollte, bestreitet vor dem Bezirksgericht Meilen alles. «Ich wollte die Hunde nur in Richtung ihrer Wohnung treiben.» Heidi B. habe die Hunde trotz Verbot auf die Wiese gelassen.

Der Richter glaubt ihm nicht. Barzin O. kassiert 1000 Franken Busse wegen Drohung.

Im Urteil heisst es: Durch sein brachiales Auftreten habe der Angeklagte eine beängstigende Wirkung auf die Geschädigte ausgeübt.

Auch die Frau des Hundeschrecks nervt die Nachbarn. Kaum eingezogen, vergrössert sie ihren Gartensitzplatz. Sie «klaut» damit ein Stück Grün, das allen gehört – indem sie einen Maschendrahtzaun ziehen lässt. So versperrt sie den Nachbarn auch noch den Zugang zur nahen Wiese.

Nicht alle lassen sich das gefallen. Ein Nachbar klagt. Mit Erfolg. Sowohl das Bezirksgericht als auch das Obergericht befehlen Nasrin O.: Der Zaun muss weg. Auf eigene Kosten!

Als BLICK die nervige Nachbarin auf das Urteil ansprach, meinte sie genervt: «Die Stockwerkeigentümerversammlung hat uns den Zaun erlaubt.» Die Richter sahens anders.

Trotzdem will Nasrin O. das Bundesgericht anrufen. Auch ihr Mann, der Hundeschreck, fühlt sich unschuldig. «Ich akzeptiere das Urteil nicht», faucht er.

*Namen von der Redaktion geändert

Noch mehr Zoff

VON GEORG NOPPERZÜRICH – Solche Nachbarn wünscht man keinem!Kaufdorf BE, Mai 2006: Grundbesitzer Ulrich Baumann lässt einen 40 m langen Wegabschnitt, von den Nachbarn gerne als Abkürzung benutzt, mit einem richterlichen Betretungsverbot sperren. Wer dagegen verstösst, wird fotografiert. Hauptwil TG, Juli 2006: Eine fünfköpfige Familie kann nicht mehr schlafen, angeblich wegen dem Elektrozaun des Nachbarn. Die Gemeinde veranlasst das Eidgenössische Strominspektorat, den Elektrosmog zu messen. Lausanne, November 2006: Das Bundesgericht verurteilt einen Berner zu einer Busse von 500 Franken. Er hat ein Gespräch seiner Nachbarn verbotenerweise aufgezeichnet, in dem sie ihn einen «Teutonen-Grufti» nannten. Mit der Aufzeichnung strebte er eine Ehrverletzungsklage an.
Bis zum Mäuerchen hat Nasrin O. ihren Gartensitzplatz vergrössert und einen Maschendrahtzaun gezogen. Jetzt ist der Zugang (links der roten Linie) zur Wiese für die Nachbarn verunmöglicht.- Dominik Baumann

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