Eine Zukunft für Schweizer Pitbulls

  • Publiziert: 20.02.2009, Aktualisiert: 14.01.2012

BERN – Pitbull-Halter können aufatmen: Die zuständige Nationalratskommission will auf ein Register für gefährliche Hunde verzichten.

Es brauche ein Hundegesetz, sagte Oskar Freysinger (SVP/VS) von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) am Freitag vor den Medien in Bern. In der Schweiz lebten 500000 Hunde, darunter 70000 bis 80000 «ziemliche Brocken». Dies berge ein Gefahrenpotenzial, zumal Hunde auf Aggression dressiert werden könnten.

Aufgrund einer gleichzeitig geschaffenen Verfassungkompetenz schlägt die WBK laut Freysinger ein «schlankes, griffiges und abgerundetes» Gesetz vor. In diesen Spezialerlass eingebaut werden auch Normen der Tierschutzgesetzgebung und des Obligationenrechts: «Wer einen Hund hat, soll alles vor sich haben.»

Keine eidgenössische Rasseliste

Im Gegensatz zu einem früheren Projekt der WBK verzichtet das Gesetz auf die Auflistung gefährlicher Hunderassen, die verboten oder speziell behandelt werden sollen. Rasselisten waren in der Konsultation auf starken Widerstand gestossen. Die Gefährlichkeit eines Hundes lasse sich nicht an der Rasse festmachen, sagte Freysinger.

Einzelne Kantone haben in der Zwischenzeit Rasselisten erlassen, laut Freysinger «jeder eine andere». Die Vorlage der WBK ermöglicht es den Kantonen ausdrücklich, strengere Vorschriften zum Schutz vor gefährlichen Hunden zu erlassen. Freysinger erwartet aber, dass sie Kantone mit der Zeit auf die «pragmatische Linie» einschwenken.

Halter und Züchter in der Pflicht

Das Gesetz nimmt in erster Linie die Besitzer und Züchter in die Pflicht. Hunde sind so zu halten, dass sie weder Menschen noch Tiere gefährden. Sie dürfen nicht auf Aggressivität gezüchtet werden. An sensiblen Orten wie auf Schulanlagen und Pausenplätzen, in öffentlichen Gebäuden und an verkehrsreichen Strassen besteht Leinenpflicht.

Werden Menschen oder Tiere von einem Hund erheblich verletzt oder fällt ein Hund durch übermässiges Aggressionsverhalten auf, muss dies gemeldet werden. Die Behörden ordnen dann Massnahmen an, die von der Verpflichtung zum Besuch eines Hundekurses über ein Haltungsverbot bis hin zur Tötung des Tieres reichen können.

Der Bundesrat kann Kurse «zur Sozialisierung» von Hunden für die Halter obligatorisch erklären. Solche Kurse sieht bereits die Tierschutzgesetgebung vor. Nach Auskunft Freysingers bezweckt das Hundegesetz damit aber nicht den Schutz der Hunde, sondern den Schutz des Menschen. (SDA)

play Da wedelt auch der Besitzer: Das Pitbull-Verbot soll doch nicht kommen. (Keystone)

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