Einbürgerung – CVP wills einheitlich

  • Publiziert: 08.07.2008, Aktualisiert: 03.01.2012

BERN – Einbürgerungsgesuche von Ausländern sollen landesweit nach den selben Kriterien beurteilt werden. Das strebt die CVP an. Ihr Präsidium hat eine Resolution verabschiedet.

Nach dem klaren Nein von Volk und Ständen zur Einbürgerungsinitiative der SVP präsentierte die CVP gestern ihre Vorstellungen zum Einbürgerungsrecht. Sie strebt eine landesweite Vereinheitlichung in Kantonen und Gemeinden an, um «Einbürgerungstourismus» zu verhindern.

Das fordert der Walliser Nationalrat Roberto Schmidt: Der Bund soll einen Leitfaden zur Einbürgerungspolitik verfassen. Standardisierte Sprach- und Integrationstests müssten eingeführt werden. So könnte sichergestellt werden, dass die Einbürgerung der erfolgreiche Abschluss des Integrationsprozesses wird.

Es brauche einheitliche und verbindliche Mindestvorschriften für alle Kantone und Gemeinden. Sonst stellten die einbürgerungswilligen Ausländer ihr Gesuch dort, wo es am raschesten und einfachsten gehe, sagte der Leuker Gemeindepräsident Schmidt.

Sitten und Gebräuche kennen

Schmidt doppelt nach: Einbürgerungen sollten von den Ergebnissen der Tests abhängig gemacht werden, welche nachweisen, dass sich die Gesuchsteller gut in die schweizerischen Verhältnisse eingelebt haben, über Gesellschaft und Staatswesen der Schweiz Bescheid wüssten und Sitten und Gebräuche kennten, sagte Schmidt.

Keine Toleranz akzeptiere die CVP, wenn Gesuchstellende einen Eintrag im Strafregister hätten, sagte Humbel. Grundsätzlich dürfe niemand eingebürgert werden, der kein gutes Leumungszeugnis vorweisen könne. Für «Jugendsünden» sollte eine Bewährungsfrist eingeführt werden.

Nicht eingebürgert werden sollen auch Personen, welche Sozialhilfe beziehen, sagte Humbel. Auszunehmen von dieser Regel seien allerdings Ausländerinnen und Ausländer, die ohne eigenes oder nur geringfügiges Verschulden Sozialhilfe empfingen. Die CVP wird nach der Vernehmlassung parlamentarische Vorstösse einreichen. (SDA)

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