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Gabriel Hillenbrand, Basel: Sehr geehter Herr Jositsch. Eine Verweigerung der Einbürgerung ohne Begründung und Rekurs soll ja rechtswidrig sein. Bedeutet dies, dass jeder von uns eingebürgert werden MUSS, wenn er die Kriterien für eine Einbürgerung erfüllt und wir Schweizer kein Recht besitzen, den Antrag ohne triftigen Grund abzulehnen weil vielleicht irgendwann einfach mal genug des Guten ist?
NR Jositsch: Nein, Herr Hillenbrand, es gibt kein Recht auf Einbürgerung. Aber jeder Entscheid in einem Rechtsstaat muss auf seine Rechtmässigkeit überprüft werden können. Das Gericht prüft lediglich, ob ein Entscheid willkürlich ist, das heisst im Wesentlichen, ob er gegen die verfassungsmässigen Grundrechte verstösst. An den Voraussetzungen für eine Einbürgerung ändert sich also nichts.
Petra Zimmerli, Basel: Frau Rickli: Als ebenfalls junge Frau interessiert es mich schon: Wieso vertreten Sie eine derart radikale Politik? Sie sind voll auf der Blocher-Linie. Dabei ist Ihre Partei doch einfach ein Alt-Männer-Club.
NR Rickli: Bei den letzten Wahlen wurden einige Frauen und Junge für die SVP in den Nationalrat gewählt. Die SVP stellt mit Lukas Reimann sogar den jüngsten Nationalrat. Die SVP-Politik ist modern, sind wir doch die mit Abstand wählerstärkste Partei in der Schweiz.
Elia Camponovo, Zürich: Guten Nachmittag Frau Rickli. Wieso soll ich die Einbürgerungsinitiative annehmen? (Ich bitte um eine Antwort in einem Satz)
NR Eickli: Weil mit dieser Initiative der Stimmbürger entscheiden kann, wie in seiner Gemeinde eingebürgert wird und der Einbürgerungs-Entscheid endgültig ist.
Max, Zürich: Herr Jositsch, glauben Sie wirklich, dass Sie für die Ausländerdiskussion der richtige Mann sind? Sie sind doch zu einer Zeit aufgewachsen wo es das Ausländerproblem noch gar nicht gab. Oder gab es damals andauernd Schlagzeilen von prügelnden und mordenden Italienern? Sie sind sich doch der Problematik gar nicht bewusst, auch wenn Sie Jurist sind.
NR: Lieber Max. Vielleicht ist Ihnen bekannt, dass die so genannte «Schwarzenbach-Initiative» mit Blick auf die italienischen Migrantinnen und Migranten lanciert worden ist. Das war in meiner Kindheit. Ich muss Ihnen aber sagen, dass die Einbürgerungsinitiative nichts mit der Frage der Zuwanderung oder gar mit Ausländerkriminalität zu tun. Im Gegenteil: bei der Einbürgerung geht es um diejenigen Ausländerinnen und Ausländer, die sehr lange in der Schweiz sind, gut integriert sind und eben nicht straffällig sind, sonst können sie nicht eingebürgert werden.
Arben Ismaili, Landquart: Hallo Frau Rickli. Denken Sie nicht, dass diese SVP-Initiative doch ein wenig zu weit geht? Ich bin hier aufgewachsen und habe immer gedacht, die Schweiz sei ein demokratisch geführtes Land. Denken Sie nicht, dass die Demokratie durch solche Initiativen massiv darunter leidet? Meines Erachtens grenzen manche Werbeschreiben der SVP knapp an Rassismus! Versetzen Sie sich mal in die Rolle der Ausländer und was Sie denken würden über die Werbeplakate dieser Initiative. Ich danke Ihnen für eine kurze Stellungnahme.
NR: Nein diese Initiative geht nicht zu weit. Bis ins Jahr 2003 (vor den Entscheiden des Bundesgerichts) hat nämlich genau das gegolten, was die SVP jetzt in der Verfassung festschreiben möchte. Ich habe viele Ausländer in meinem Bekanntenkreis. Diese unterstützen diese Initiative sogar, wie auch die Ausschaffungsinitiative, weil diese Initiativen nämlich den gut integrierten Ausländern zu Gute kommt!
Elia Camponovo, Zürich: Guten Nachmittag Herr Jositsch, Wieso soll ich dies Einbürgerungsinitiative ablehnen? (Bitte Antwort in einem Satz)
NR Jositsch: Sehr geehrter Herr Camponovo. Die Initiative erreicht einzig, dass Einbürgerungsentscheide nicht mehr von einem Gericht auf ihre Korrektheit überprüft werden können; warum sollten wir das in einem Rechtsstaat zulassen, oder wollen sie, dass in Zukunft willkürliche Entscheide gefällt werden können, ohne dass man sich dagegen wehren kann?
Hermann Gubler, Grenchen: Frau Rickli: Christoph Blocher behauptet immer wieder Sachen, die er nicht mit Zahlen belegen kann. Ich nenne das «Lüge». Und Sie?
NR Rickli: Wenn den Gegnern die Argumente ausgehen, spricht man immer vom Stil oder unterstellt uns Lügen. Ich glaube ich weiss, was Sie fragen wollen: Viele Eingebürgerte werden nach der Einbürgerung kriminell. Leider gibt es dazu keine Statistiken. Doch die Zeitungsberichte decken immer wieder solche Fälle auf. Zuletzt an diesem Wochenende in Zürich: Ein eingebürgerter Dominikaner hat Einen erstochen!
Gregor, Zürich: Frau Rickli: Die SVP hat in jeder Hinsicht gewonnen, 1. weil sie eine hitzige Debatte über das Schweizer Bürgerrecht lanciert hatte und so wieder einmal über das Prinzip Schweizer Bürger heftig diskutiert wurde, 2. weil noch mehr (frustrierte) bürgerliche Wähler zur SVP wechseln und 3. die Medienpräsenz wiederum ungemein stark um die SVP war. Egal ob die Initiative angenommen wird, die SVP kann so weiter Wähler generieren. Gratuliere!
NR Rickli: Ich denke da haben Sie Recht. Unsere politischen Gegner haben nur ein Thema und das ist «Gegen die SVP», womit sie sich selber schaden. Die Initiative ist aber noch nicht gewonnen, deshalb mein Aufruf an Alle: Engagiert Euch noch bis Sonntag, damit diese Initiative durchkommt und der Stimmbürger weiterhin das letzte Wort hat in unserem Land.
Mark von Steiger, Therwil: Herr Jositsch, ich bin Primarlehrer in Basel-Stadt und unterrichte 17 Schüler. Davon sind auf dem Papier nur 3 Ausländer, jedoch verfügen nur 5 Schüler über genügende Deutschkenntnisse. Was meinen Sie dazu? Laut ihrer These sollten diese Menschen gut integriert sein.
NR Jositsch: Sehr geehrter Herr von Steiger. Es ist tatsächlich ein Problem, dass viele Schülerinnen und Schüler nicht mehr über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Ich stelle das sogar bei Universitätsstudenten fest. Aber ich nehme an, dass Sie auf das Einbürgerungskriterium der Sprachkenntnisse anspielen. Ich bin der Meinung, dass nur Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert werden sollen, die über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Aber natürlich entscheiden das die Gemeinden. Diese haben einen weiten Ermessensspielraum, und deshalb gibt es Einbürgerungen, bei denen die sprachlichen Voraussetzungen nicht oder nur teilweise gegeben sind. Daran will aber auch die Initiative nichts ändern. Im Gegenteil: die Initiative will den Gemeinden ja endgültige Entscheide einräumen.
König Markus Zürich: Frau Rickli, kommt die Vorlage nicht zu spät? Die Familien Blocher, Schlüer, Bortoluzzi, Tuena etc. wurden bereits leichtfertig eingebürgert ...
NR Rickli: Abgesehen davon dass Herr Tuena aus dem Bündnerland kommt, kann ich Ihnen sagen, dass eben sehr viele Ausländer FÜR die Einbügerungsinitiative sind, weil diese den Schweizer Pass nämlich schätzen. Mit dem Schweizer Bürgerrecht kann man mitbestimmen über die Zukunft unseres Landes und da ist es wichtig, dass genau hingeschaut wird, wer den Schweizer Pass erhält.
Claudia Weibel, Schüpfheim: Frau Rickli, was meinen Sie zum Ganzen? Stehen Sie total zu dieser Meinung, dass die Kandidaten vor der Gemeindeversammlung eingebürgert werden sollte? Liebe Grüsse
NR Rickli: Die Initiative sagt ja, dass jede Gemeinde selber entscheiden soll, WIE in dieser Gemeinde eingebürgert wird. Bei den einen sind das Gemeindeversammlungen, bei wenigen die Urne, bei vielen ist es eine Bürgerrechtskommission, das Parlament oder die Exekutive. Wichtig ist, dass der Stimmbürger entscheiden kann, WIE eingebürgert werden soll. Die Einbürgerungsinitiative stärkt die Direkte Demokratie und die Gemeindeautonomie.
Chris, Dietikon: Guten Tag Frau Rickli, Kompliment, ich finde Sie interpretieren ihre Rolle herrvorrgend!
NR Rickli: Vielen Dank! :-)
Daniel Bärtsch, Chur: Frau Rickli: Ich finde es lobenswert, wie Sie als junge und dynamische Frau schon erkannt haben, mit welchen Problemen das Volk tagtäglich konfrontiert ist. Glückwunsch!
NR Rickli: Manchmal kommt es mir so vor, als dass viele Politiker wirklich nicht wissen, wie es im Alltag und auf der Strasse aussieht. Als junge Frau ist man auch auf der Strasse oder abends auf dem Heimweg von Kriminalität und Ausländerkriminalität betroffen. Am letzten Freitag wurde übrigens am Bahnhof Winterthur ein Bekannter von mir von Ausländern so brutal zusammengeschlagen, dass er jetzt mit einem Kieferbruch im Spital liegt. Und das, weil er einem Anderen helfen wollte ...
Christian, Basel: Frau Rickli, wie wollen Sie bei Annahme der Initiative den Einbürgerungstourismus in sog. rot-grüne Städte verhindern?
NR: Ein Ja gibt v.a. den Gemeinden wieder Sicherheit, diese sind nämlich seit den Entscheiden des Bundesgerichtes verunsichert und haben auch Leute eingebürgert, die zu wenig integriert sind, etc. Alle Probleme löst diese Initiative aber nicht. Deshalb macht die SVP im Nationalrat weitere Vorstösse, um die Hürden zum Erhalt des Schweizer Passes höher anzusetzen.
Stefan Meier Urdorf: Warum bringt nicht mal die SP einen Vorschlag bezüglich Ausländerproblematik, wenn doch alles was die SVP tut, nicht gut genug ist?
NR Jositsch: Sehr geehrter Herr Meier. Die SP verzichtet darauf, die Frage der Zuwanderung zu einem Reizthema hochzustilisieren, wie das die SVP macht. Uns geht es darum, im Alltag zu erreichen, dass eine konstruktive Ausländerpolitik umgesetzt werden kann. Das heisst: sinnvolle Zuwanderungspolitik, Integration der im Land ansässigen Ausländerinnen und Ausländer, Kampf gegen Ausländerkriminalität und Missbrauch. Alle diese Fragen lösen Sie jedenfalls nicht, wenn Sie der Initiative zustimmen. Diese will einzig erreichen, dass Einbürgerungen willkürlich und ohne rechtliche Überprüfung abgelehnt werden können. Benachteiligt werden sollen also gerade diejenigen Ausländerinnen und Ausländer, die zu Recht in der Schweiz sind, gut integriert sind und sich nicht strafbar gemacht haben. Denn sonst können sie auch nicht eingebürgert werden.
Pascal Gubler, Frauenfeld: Frau Rickli: Ich bin kein Anwalt. Meine Frage: Entzieht die SVP mit dieser Initiative das Rekurs-Recht eines Abgewiesenen?
NR Rickli: Ich bin auch keine Anwältin. Es hat aber auch sein Gutes, Nicht-Jurist zu sein, denn so kann man mit dem gesunden Menschenverstand argumentieren. Zu Ihrer Frage: Bei einem Ja ist ein Einbürgerungs-Entscheid endgültig, es gibt kein Rekursrecht mehr. Anzumerken ist, dass ein abgelehnter Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt wieder ein Einbürgerungsgesuch stellen kann!
Konrad Moser, Frutigen: Herr Jositsch, Hand aufs Herz: erachten Sie sog. repräsentative Umfragen im Vorfeld von Abstimmungen nicht als unnötig, zumal sie – wie z.B. vor den letzten National- und Ständeratswahlen – schon oft massiv daneben lagen? Worin sehen Sie ernsthaft einen Sinn solcher Umfragen?
NR: Sehr geehrter Herr Moser. Über Sinn und Unsinn von Umfragen lässt sich lange diskutieren. Mich persönlich interessieren sie nicht sehr. Die Abstimmung ist am 1. Juni und es ist meine Aufgabe, bis dann möglichst viele Menschen zu überzeugen, dass nur ein NEIN verhindert, dass unser Rechtsstaat demontiert wird.
Patrick, Wil: Herr Jositsch, warum reicht die Begründung «nicht Integriert» nicht als Begründung für einen negativen Einbürgerungsentscheid?
NR Jositsch: Lieber Partrick. Das Einbürgerungsgesetz lässt den Gemeinden sehr viel Spielraum beim Einbürgerungsentscheid. Die Frage, die die Gemeinden beantworten müssen, ist genau diese: Ist der Kandidat integriert? Eine Ablehnung muss aber begründet werden, und das ist ja auch kein Problem. Die Gemeinden wissen ja, warum sie der Ansicht sind, dass eine Person nicht integriert ist.
Pascal Hartmann, Gossau: Frau Rickli, ist es Ihrer Ansicht nach nicht unseriös und geradezu heuchlerisch, wenn die SVP im Abstimmungskampf dem Bürger laufend suggeriert, dass bei Nichtannahme der Initiative mehr Einbürgerungen erfolgen? Erklären Sie mir bitte, warum die SVP zu solchen haarsträubenden «Argumenten» greift, welche m.E. klar bezwecken, die Bürger zu verunsichern und im Zweifelsfall aus Unwissen zustimmen?!
NR Rickli: Die Einbürgerungen haben sich seit 1990 verachtfacht. Jedes Jahr werden gegen 50000 neu eingebürgert. Und dies bei einem gleichzeitig steigenden Ausländeranteil, der aktuell bei 20,8 Prozent liegt. Wir liegen also mit beidem an der Spitze in Europa. Unsere Initiative gibt den Gemeinden und den Stimmbürgern wieder das letzte Wort. Das wird nützen.
Konrad Moser, Frutigen: Herr Jositsch, ich möchte hier und jetzt gerne von Ihnen bestätigt haben, dass die Einbürgerungsinitiative in ihrem Wortlaut und in ihrem Sinn KEIN Völkerrecht verletzt. Tun Sie mir in Ihrer Aufrichtigkeit diesen Gefallen? Danke.
NR Jositsch: Sehr geehrter Herr Moser. Bezüglich der Völkerrechtskonformität der Initiative gibt es tatsächlich erhebliche Bedenken. Ich kann Ihnen aber sagen, dass ich persönlich der Meinung bin, dass die Initiative, wenn sie angenommen wird, auch umgesetzt werden muss; und zwar vollständig. Ich bin aber der Ansicht, dass die Initiative nicht angenommen werden soll, denn sie würde zu einem Willkürsystem führen.
Silvan Strupler, Zollikofen: Frau Rickli, uns verbindet vielleicht nicht die Sprache, aber wir sind alle Menschen, finden Sie nicht?
NR Rickli: Natürlich sind wir alle Menschen. Die Menschenrechte sind bei dieser Initiative auch nicht tangiert. Egal ob Schweizer oder Ausländer, wir werden gleich behandelt und sind vor dem Gesetz gleich. Aber wählen und sich wählen lassen ist ein politisches Recht, das man nur erhält mit dem Schweizer Pass. Und das ist auch richtig so.
Mustafa Admir, Aargau: Frau Rickli, ich denke Sie wissen nicht wirklich, wie es auf der Strasse aussieht. Bei mir wurde vor einer Woche ein Ausländer von zwei Schweizern zusammengeschlagen, nur weil er helfen wollte.
NR Rickli: Auch das ist schlimm und ist zu verurteilen. Solche Taten sollten hart bestraft werden – egal ob von Ausländern oder Schweizern begangen.
Urs Frueh, St. Gallen: Herr Jositsch, ich werde klar Ja stimmen, in den vergangen Jahren haben sich Übergriffe auf uns Schweizer angehäuft, und dies sind klar die Früchte einer seit Jahrzehnten linksgerichteten Demokratie.
NR Jositsch: Sehr geehrter Herr Früh. Zunächst muss ich Ihnen sagen, dass die SP nicht über eine Mehrheit im Land verfügt. Die Politik der vergangenen Jahrzehnte ist also keine SP-Politik. Ich teile allerdings Ihre Ansicht, dass die Ausländerkriminalität ein Problem darstellt. Mit einem Ja am 1. Juni ändern sie daran nicht. Wenn die Initiative angenommen würde, wären Sie da sehr enttäuscht. Denn zur Einbürgerung zugelassen werden ja nur diejenigen Ausländerinnen und Ausländer, die seit mindestens einem Jahrzehnt bei uns leben, ohne sich strafbar gemacht zu haben. Wollen Sie nun gerade diese strafen? Sollten wir uns nicht besser um das wirkliche Problem lösen und zum Beispiel die Möglichkeiten der Strafverfolgung verbessern und kriminelle Ausländer konsequent ausschaffen?
Markus König, Zürich: Ich bin gespannt drauf, wie Sie das Kriminalitätsproblem über das Einbürgerungsverfahren lösen wollen. Selbst wenn es Ihnen nur darum geht, unter welcher Nationalität ein Verbrechen begangen wird, wird das kaum was bringen.
NR Rickli: Wie gesagt, alle Probleme werden mit der Einbürgerunsinitiative nicht gelöst. Deshalb hat die SVP Ja mit über 210000 Unterschriften die Ausschaffungsinitiative eingereicht. Das Problem ist Folgendes: Sobald einer eingebürgert ist und er den Schweizer Pass hat, kann er nicht mehr ausgeschafft werden. Deshalb ist es auch so wichtig, dass wir im Bereich der Einbürgerungen genauer hinschauen. Und zum Beispiel den Pass «auf Probe». Sprich: wer bspw. nach fünf Jahren nicht kriminell geworden ist, der kann den Pass behalten, den Anderen sollte man ihn aber wieder entziehen können.
Pascal Gubler, Frauenfeld: Frau Rickli, wir haben in Frauenfeld etwa 22000 Einwohner. Wie soll ich entscheiden können, ob Herr X bei einer Urnenabstimmung eingebürgert werden kann?
NR Rickli: Bei dieser Grösse ist fraglich, ob eine Urnenabstimmung das Richtige ist für Frauenfeld. Die Initiative will ja nicht per se Urnenabstimmungen sondern sagt, wenn die Stimmbürger einer Gemeinde dies wollen, dann sollen sie das dürfen. Und nicht die Gerichte in unserem Land sollen entscheiden, wie eingebürgert wird.
Peter Meier, Zürich: Grüezi, Herr Jositsch. Ich bin gegen die Initiative, weil sie auch in meinen Augen rechtswidrig ist, denke jedoch, dass sie angenommen wird. Ich glaube, dass die Angst der Leute vor der Einbürgerung Krimineller nicht ernst genommen wird und daher viele für die Initiative stimmen werden. Wie stehen Sie dazu?
NR Jositsch: Sehr geehrter Herr Meier. Ich glaube, dass die Initiative abgelehnt wird. Natürlich ist die Ausländerkriminalität ein Problem. Aber das löst man sicher nicht mit der Initiative. Da geht es um Einbürgerungen, und für diese kommen nur Personen in Frage, die nicht vorbestraft sind. Ich glaube, die Menschen in unserem Land haben sehr wohl begriffen, dass sie mit einem Ja zur Initiative eben gerade die nicht kriminellen Ausländerinnen und Ausländer strafen würden.
Daniel Jaedig, Weinfelden: Sehr geehrter Herr Jositsch. Wieso soll eine Einbusse an Rechtsstaatlichkeit folgen, wenn man dem Volk den Entscheid nicht gleich direkt überlässt?
NR Jositsch: Sehr geehrter Herr Jaedig. Die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde sind selbstverständlich an die Gesetze unseres Landes gebunden. Bei einem Einbürgerungsentscheid muss das (und nur das) überprüft werden können. Es ist ja auch nicht möglich, dass eine Gemeinde einfach entscheidet, dass innerorts 80 gefahren werden darf.
Thomas, Chur: Grüezi Herr Jositsch, ich möchte doch selbst bestimmen, wer in meinem Umfeld aufgenommen wird. Niemand will sich vorschreiben lassen, wer in seiner Gemeinde aufgenommen werden soll. Sehe ich das falsch? :-)
NR Jositsch: Lieber Thomas. Das sehen Sie absolut richtig, und das ist ja auch heute so. Die Initaitive will aber, dass bei einem Einbürgerungsentscheid nicht mehr überprüft werden kann, ob die Verfassung und die Grundrechte respektiert werden. Und das würde dazu führen, dass wir in einem Willkürsystem leben. Wollen Sie das? Ich bin dafür, dass Sie im Rahmen der Rechtsordnung frei entscheiden.
Koni Müller, Thalheim: Sehr geehrte Frau Rickli, wie will die SVP sicherstellen, dass an Gemeindeversammlungen und Urnen nicht nur nach dem Namen sondern nach Fakten wie Sprachkenntnisse, Integration, Soziales Umfeld etc. entschieden wird?
NR Jositsch: Das wird ja so praktiziert. Jedoch sollte das Volk die Möglichkeiten haben einen Hilferuf zu platzieren, wenn in einer Gemeinde ein grosses Ausländerproblem besteht. So war dies übrigens im bekannten Fall Emmen: Dort gab es Unmut in der Bevölkerung und auf dem Dorfplatz wurde ein Schweizer von einem Ausländer niedergestochen und ist gestorben. Danach wurde auch noch die Sozialvorsteherin von einem Asylbewerber mit Mord bedroht, weil er nicht zufrieden war mit den Leistungen die er erhielt. Daraufhin haben die Stimmbürger der Gemeinde Emmen die Urnenabstimmung beschlossen, was das Bundesgericht ja eben 2003 verboten hatte. Deshalb finde ich es richtig, wenn die Stimmbürger die Möglichkeit haben, Nein zu sagen.
Hansruedi Tanner, Wien: Warum hat man bei Ihnen – und bei anderen «jungen» SVPlern – immer das Gefühl, dass Sie gebetsmühlenartig das sagen, was Herr Blocher sagt. Habt ihr keine eigene Meinung?
NR Rickli: Wir sind eben überzeugt von dem was wir sagen, und der Erfolg der SVP liegt auch darin, dass wir am gleichen Strick ziehen. Das wirkt offensichtlich glaubwürdiger, als eine Partei, in der jeder eine andere Meinung hat...
Pascal Meier, Basel: Herr Jositsch, als eigentlicher potenzieller SP-Wähler möchte ich Sie fragen: Warum hat die SP so grosse Mühe mit dem Thema Ausländer oder Ausländerinnen?
NR: Sehr geehrter Herr Meier. Ich gebe zu, dass wir uns in den vergangenen Jahren zu wenig mit dieser Problematik auseinandergesetzt haben. Da müssen und werden wir etwas ändern, und das ist auch der Grund, warum ich der Meinung bin, dass kriminelle Ausländer ausgeschafft werden sollen. Aber die Initiative hat damit nichts zu tun. Da geht es gerade um diejenigen Ausländer, die seit über einem Jahrzehnt bei uns sind und sich wohl verhalten, denn wenn sie vorbestraft sind, können sie nicht eingebürgert werden.
Dominik Müller, Hägendorf: Herr Jositsch, ich finde, dass sie ihre Arbeit toll machen.
NR Jositsch: Sehr geehrter Herr Müller. Herzlichen Dank für das nette Kompliment.
Michael, Aargau: Herr Jositsch, herzliche Gratulation zu Ihrem überzeugenden Arena-Auftritt. Die Argumente der Befürworter wurden klar wiederlegt.
NR Jositsch: Lieber Michael. Herzlichen dank für das freundliche Kompliment.
Andy Schuler, Ruswil: Herr Jositsch, Gratulation, Ihr Auftritt an der Arena war absolute Weltklasse! Super klare Argumentationen, eine einfach aber treffende Wortwahl. Wirklich spitze.
NR: Sehr geehrter Herr Schuler. Herzlichen Dank für das freundliche Kompliment
Yves Zell, Zürich: Frau Rickli, wie stehen die Chancen, dass die Einbürgerungsinitiative angenommen wird? Und was wird bei einem Nein unternommen?
NR: Ich glaube dass wir eine Chance haben. Man muss allerdings schon sehen, dass wir wieder einmal alleine gegen Bundesrat und die anderen Parteien antreten müssen. Deshalb ist es wichtig, bis zum Schluss für ein Ja zu kämpfen. Bei einem Nein wird nicht mehr der Stimmbürger das letzte Wort haben, sondern die Richter. Die SVP würde nachher Alles versuchen, um weitere solche Bestrebungen zu verhindern.
Jan Kohler, Zürich: Hallo Frau Rickli, ich habe leider folgende Bedenken: Wenn die Gemeinden das letzte Wort haben, wählen unintegrierte Ausländer einfach linke Gemeinden und dann finden die Masseneinbürgerungen dort statt. Was sagen Sie dazu?
NR Rickli: Dann müssen die Stimmbürger der linken Gemeinden eben eine Volksinitiative machen, dass in ihrer Gemeinde das Einbürgerungs-Gremium geändert wird!
Peter Widmer, Belp: Lieber Herr Jositsch, was ist der Vorteil von Einbürgerungskommissionen? Stimmt es, dass man dort die Gesuche besser prüfen kann?
NR Jositsch: Auch wenn die Initiative abgelehnt wird, sind weiterhin Einbürgerungen an der Gemeindeversammlung möglich. Ich finde Kommissionen aber besser. Diese können alle Akten einsehen, den Strafregisterauszug prüfen und Behörden konsultieren.
Urs Suter, Hombrechtikon: Hallo Frau Rickli, ich finde Sie machen einen super Job, ich gratuliere ganz herzlich! Endlich eine Jung-Politikerin, die die Sorgen der Bevölkerung ernst nimmt. Was würden Sie Menschen raten, die politisch tätig sein möchten hinsichtlich der Doppelbelastung Beruf/Politik?
NR Rickli: Vielen Dank! Mit dem Milizsystem kommt man sicher an seine Grenzen, wenn man sich politisch und beruflich engagieren möchte. Aber es ist gut machbar, man muss Prioritäten setzen. Und ich finde, es braucht Leute in der Politik, die auch in der Privatwirtschaft Verantwortung übernehmen. Es gibt ja genügend Beispiele von Politikern, die neben dem Nationalrat-Sein nicht mehr wirklich arbeiten. Die haben dann unendlich viel Zeit um Vorstösse zu lancieren, Projekte auszudenken, Geld auszugeben...
Michael, Zürich: Herr Jositsch: Kann es nicht sein, dass gewisse Personen zu Recht nicht eingebürgert werden? Die Mitbürger einer Gemeinde kennen wohl diese Personen am besten, also sollen sie auch das letzte Wort haben.
NR Jositsch: Lieber Michael. Da haben Sie Recht. Es sollen nicht einfach alle eingebürgert werden und die Entscheidung über Einbürgerungen kann auch weiterhin beim Bürger resp. der Bürgerin bleiben. Das hat aber nichts mit der Initiative zu tun. Diese will einzig, dass keine Überprüfung auf Willkür stattfindet. Aber warum sollte das notwendig sein? Wir können doch unsere Entscheide begründen und dass diese im Einklang mit der Verfassung erfolgen müssen, ist doch selbstverständlich.
Pascal, Zug: Frau Rickli, was ist so schlimm daran, wenn die Richter das letzte Wort haben? Vertrauen sie unserem Rechtssystem nicht?
NR Rickli: Ich vertraue den Stimmbürgern mehr!
Dominik, Müller, Hägendorf: Sehr geehrte Frau Rickli, wenn man eingebürgert wird, wie alt muss man sein, dass man nicht mehr die RS besuchen muss?
NR Rickli: 26!
Gianni Nazzaro, Münchenbuchsee: Guten Tag Herr Jositsch, das Bürgerrecht ist ja ein politisches Recht. Nun gewährleistet ja Art. 34 BV die politischen Rechte sowie die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe. Können negative Einbürgerungsentscheide einer Gemeindeversammlung gerichtlich umgebogen werden, ist es doch um diese politischen Rechte geschehen...
NR Jositsch: Sehr geehrter Herr Nazzaro. Jeder Entscheid in einem Rechtsstaat muss im Einklang mit der Verfassung und den Gesetzen erfolgen. Auch die Wahl von Nationalräten ist z.B. ein politisches Recht. Trotzdem sagt das Gesetz, dass nur Schweizer in den Nationalrat gewählt werden können. Wenn ein Kanton nun einen Ausländer wählen würde, dann müsste dieser (politische) Entscheid aufgehoben werden. So ist das auch bei Einbürgerungen. Die Gerichte machen nur eine so genannte Willkürprüfung und prüfen, ob eine Ablehnung gegen die Verfassung und die Grundrechte verstösst. Wenn das der Fall ist, hebt das Gericht den Entscheid auf und die Gemeinde kann noch einmal frei entscheiden.
Patrick Lau, Zürich: Liebe Frau Rickli. Nehmen wir an, die Initiative wird angenommen. Hat ein abgewiesener kein Recht zu erfahren, weshalb er abgewiesen wurde?
NR Rickli: In der Regel wird dies begründet. Aber ich finde nicht, dass es eine grundsätzliche Begründung braucht. Die Einbürgerung ist ja ein politischer Entscheid. Und politische Entscheide müssen Sie auch nie begründen: Sie können Ja sagen zur Einbürgerungsinitiative oder Nein. Aus welchen Gründen Sie sich auch für das Eine oder Andere entscheiden, Sie müssen gegenüber niemandem begründen, warum Sie wie gestimmt haben.
Fabian, Zürich: Grüezi Herr Jositsch, ich hoffe schwer, dass die Initiative angenommen wird. Ihre Begründungen von wegen kein Rechtsstaat mehr etc. ist doch Schwachsinn. Gehen sie doch mal nach Albanien, Amerika oder Irak etc. Denken Sie, dort wird Ihnen eine Begründung abgegeben, warum Sie nicht eingebürgert worden sind? Schweizer Bürger haben das Recht zu bestimmen, wer Schweizer werden soll. Sie sind kein stolzer Schweizer, denn Sie sind gegen unsere Demokratie!
NR Jositsch: Lieber Fabian. Ich vergleiche unser System nicht mit dem Irak etc. Ich bin wie Sie der Ansicht, dass es ein Bürgerrecht bleiben soll, zu entscheiden, wer Schweizer resp. Schweizerin wird. Aber wollen Sie einen solchen Entscheid willkürlich fällen und jeder Überprüfung entziehen? Ich bin der Ansicht, dass die Einbürgerungskriterien streng bleiben sollen, aber dass gewährleistet sein muss, dass die Verfassung und die Grundrechte eingehalten werden. Denn ohne Rechtsstaat gibt es keine Demomkratie.
Thomas Flückiger, Speicherschwendi: Frau Rickli. Sie werden eine weitere Abfuhr von der Mehrheit des Schweizer Volkes einfahren. Wann merkt die SVP endlich dass sie auf dem Holzweg ist?
NR: Ein Drittel der Wählerinnen und Wähler findet den SVP-Weg gut. Haben Sie sich auch schon einmal überlegt wieso?
Andreas Eggimann, Hergiswil: Herr Jositsch, herzlichen Glückwunsch zu Ihren diversen Auftritten, Sie sind wahrlich ein Stern am SP-Himmel! Warum hat die Linke nicht mehr Geld in die Kampagne gegen die Initiative gesteckt?
NR Jositsch: Sehr geehrter Herr Eggimann. Danke für das Kompliment. Leider verfügen wir nicht über gleich viel Mittel wie die SVP, aber doch immerhin über die besseren Argumente. Und das ist sehr viel mehr wert.
Benjamin Schmidt, Basel: Herr Jositsch, wie prognostizieren Sie die ganze Einbürgerungs-Sache... wird es in 10 Jahren noch echte Schweizer geben?
NR Jositsch: Sehr geehrter Herr Schmidt. Ich weiss nicht, was für Sie ein echter Schweizer ist. Mein Urgrossvater ist vor 100 Jahren eingebürgert worden und ich muss Ihnen sagen, ich fühle mich wie ein echter Schweizer.
Thomas Flückiger, Speicherschwendi: Guten Tag Frau Rickli. Wenn vor 150 Jahren unsere Vorfahren genau so fremdenfeindlich gewesen wären wie die SVP heute, dann wäre Herr Blocher nie Bundesrat geworden. Er selbst ist nämlich sozusagen auch nur ein «Papierlischwiizer». Dass sich junge, gebildete Leute wie Sie vor diesen Karren Spannen lassen, ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel. Gibt es ausser der Blocher-Meinung in Ihrer Partei überhaupt jemanden, der selbständig denken kann bzw. darf?
NR Rickli: Wir haben keine Blocher-Meinung sondern eine SVP-Meinung und diese finden über 30 Prozent der Wähler gut!
Ibrahim, Schlieren: Herr Jositsch, weshalb sollen Politiker über ein Bürgerrecht entscheiden und nicht die Schweizerbürger selber, die es auch betrifft?
NR Jositsch: Lieber Ibrahim. Auch wenn die Initiative abgelehnt wird, sind Einbürgerungsentscheide an der Gemeindeversammlung durch die Bürgerinnen und Bürger möglich, wenn sie das so wollen.
Andi Müller Basel: Grüezi Herr Jositsch. Sie haben geschrieben, dass Sie für die Ausschaffung krimineller Ausländer sind. Warum hat die SP dann die Ausschaffungsinitiative der SVP bekämpft?
NR Jositsch: Sehr geehrter Herr Müller. Weil die Initiative der SVP schon wegen Bagatellen ausschaffen will und die Sippenhaft vorsieht.
Nicolas Rehmann, Horgen: Guten Tag Frau Rickli. Glauben Sie wirklich, diese Initiative würde im grossen Ganzen irgendeinen Unterschied machen bezüglich der Anzahl der Einbürgerungen?
NR Rickli: Ja, denn viele Gemeinden sind nach dem Bundesgerichts-Urteil wirklich verunsichert und haben Leute eingebürgert, die die Kriterien nicht erfüllt hatten. Gerade die kleineren Gemeinden haben Angst vor Rekursen und keine Zeit sich auf einen Streit mit dem Bundesgericht einzulassen. Übrigens wurde ja letzthin auch von einer SP-Frau, die in der Bürgerrechtskommmission der Stadt Zürich war, bekannt, dass dort Leute eingebürgert wurden, die zuwenig integriert waren oder die Sprache zuwenig beherrschten!
Heiri Müller, Genf: Herri Jositsch: Stört es Sie nicht, dass sich die Einbürgerungen vervielfacht haben? Und wie möchten Sie die Einbürgerungsmenge dynamisch regeln?
NR Jositsch: Sehr geehrter Herr Müller. Der Anstieg der Einbürgerungen erfolgte seit 1990, also vor allem vor den Bundesgerichtsentscheiden, die mit der Initiative bekämpft werden. Dieser Anstieg hat folgende Gründe: Einführung der erleichterten Einbürgerungen für Ehepartner, Senkung der Kosten der Einbürgerung, Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft.
Tomas, Wil: Frau Rickli, haben Sie keine Bedenken, dass Ausländer willkürlich abblitzen, nur weil sie z.B. aus Osteuropa oder Afrika stammen?
NR Rickli: Wenn in einer Gemeinde ein Ausländerproblem besteht, sollten die Stimmbürger sagen können, jetzt ist genug und halt auch einmal Leute nicht einbürgern. Es sind ja v.a. die Einwohner, die unter Ausländerproblemen leiden und nicht die Politiker. Und ich muss Ihnen sagen, wir haben ein Balkanproblem und ich kann gut nachvollziehen, weshalb die Leute bei der Vergabe des Bürgerrechts vorsichtiger sein wollen. Denn wie gesagt, ein einmal Eingebürgerter kann nicht mehr ausgeschafft werden, wenn er kriminell geworden ist.