Diesmal wars doch Prostitution!

  • Aktualisiert am 03.01.2012

ZÜRICH – Im einen Fall wurde die 41-jährige Brasilianerin freigesprochen, aber im zweiten jetzt doch noch verurteilt. Die Polizisten mussten genau hingucken!

Wir dürfen annehmen, dass sie ihre Pflicht in diesem Fall nicht ungern erfüllten. Denn es handelt sich um eine Prostituierte aus Brasilien. Ihr «Verbrechen»: Sie zeigt sich gern am Fenster, und dies in eindeutig zweideutiger Bekleidung. Und wenn auch dies noch nicht klar genug ist, dann winkt sie vorbeischlendernden Männern auch schon mal.

Fensterprostitution ist das, und die ist in Zürich verboten. Im Prinzip. Denn was das konkret heisst, wann also Prostitution anfängt, das muss ziemlich schwierig zu definieren sein.

Denn erst letzte Woche war dieselbe Frau vom selben Vorwurf durch dasselbe Gericht freigesprochen geworden. Und hatte sogar noch eine Prozessentschädigung von 2250 Franken gekriegt.

Aber die Frau triebs immer wieder – bis sies zu weit trieb. Mit wenig Kleidern zeigen sich wohl auch schon andere Frauen am offenen Fenster, aber diesmal hatte die Brasilianerin eindeutig zu zweideutig gewinkt. Und so wurde sie heute verurteilt und muss auch die Gerichtskosten blechen. Wenigstens finanziell Gerechtigkeit – oder?

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