Tragischer Jagd-Irrtum Die Wildsau war ein Erdbeerbauer

Der Erdbeerbauer Yves T. (60) aus Marnand VD wurde von einem Jäger (41) angeschossen, weil er anscheinend wie ein Wildschwein schnaufte.

  • Aktualisiert: 07.10.2012
  • Von Gabriela Battaglia, Adrian Schulthess und Peter Gerber (Fotos)
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Erdbeerbauer Yves T. (60) sattelte auf Cannabis um.

(Jean-Paul Guinnard)

Eine Ladung Schrot durchsiebt den Oberkörper von Yves T.* (60). Aus zehn Meter Entfernung schiesst ein Jäger (41) auf den Erdbeerbauern aus Marnand VD. Das Schrot reisst ihm Löcher in die Lunge. Alles nur, weil er wie ein Wildschwein schnaufte!

Das behaupten jedenfalls die Jäger, die am Samstagnachmittag bei Villeneuve FR auf der Pirsch sind. «Wir sahen etwas im Maisfeld rumschleichen», sagt Peter P.*, einer der Jäger. «Ich habe nicht geschossen. Aber ich war sicher, ein Tier vor mir zu haben. Wir hatten 0,0 Promille. Er klang wie ein nach Luft schnappendes Wildschwein! Es ist zu 80 Prozent seine Schuld, er versteckte sich.»

Jäger gibt Yves T. die Schuld

Laut dem Jäger kniet Yves T. im Feld. Auf der Schulter hat er ­einen 110-Liter-Sack voller Drogenhanf. Ein Teil der diesjährigen Ernte, die er am Samstag um 14.20 Uhr einfahren will. «Vor etwa zwei Jahren jammerte er mir vor, er höre bald auf mit den Erdbeeren. Die Arbeit sei zu hart», sagt Handwerker Santos A.* (53). Jetzt hat Yves T. wohl auf Cannabis umgesattelt. Mit einer Plantage mitten im Maisfeld eines anderen Bauern!

«Wir können uns das alles nicht erklären», sagt Yves T.s älteste Tochter. Laut Kantonspolizei Freiburg wurde Yves T. noch am Samstag im Spital operiert. Seine Zustand bleibt kritisch.

* Namen bekannt

Beliebteste Kommentare

  • Jürg  Frei , Hawaiian Ocean View , via Facebook
    "Es ist zu 80 Prozent seine Schuld, er versteckte sich."

    Wie bitte? Ich glaube es ist das Gesetz, dass man das Wild sieht und eindeutig indentifizieren muss bevor man schiesst.
  • Peter  Bauer
    Tolle Jäger so was.
    Man schiesst doch nicht, wenn man sein Opfer nicht gesehen hat.
    Hoffentlich darf der betroffene Jäger NIE MEHR auf die Jagd und ein Gewehr besitzen. Er hat sich selber disqualifiziert. Denn beinahe wäre es zum weltweit ersten Todesfall durch Hanf gekommen.

Alle Kommentare (53)

  • Sonja  Beyeler , via Facebook
    Verordnung
    vom 22. Mai 2012
    über die Ausübung der Jagd in den Jahren 2012, 2013 und 2014 im Kanton Fribourg;
    Die Verwendung von Schrot ist für den Abschuss des Wildschweins verboten. Für die Treibjagd auf Wildschweine ist der Kugelschuss mit der Waffe mit gezogenem Lauf ab dem 1. November gestattet.

    Wieso schiesst der Jäger mit Schrot????
    • 08.10.2012
    • 43
    • 0
  • Thomas  Ramseyer-Volkart
    Folgendes muss abgeklärt werden:
    Hat der Schütze ein Jagdpatent?
    Muss der Schütze eine Brille tragen?
    Wie viele Wildschweine hat der Schütze bislang erlegt?
    Hat der Schütze überhaupt schon jemals ein Wild erlegt?
    Wann hat er seine Jägerprüfung abgelegt und bestanden?
    Hat der Schütze Angst vor Wildschweinen?
    Hat der Schütze schon jemals Wildschweine atmen gehört?
    http://www.youtube.com/watch?v=PjDzMbRUDcM

    • 08.10.2012
    • 31
    • 7
  • adorjan  eva , Aarau
    diese ist keine jäger, gewehr wegnehmen, wegen mord anklagen!
    • 08.10.2012
    • 40
    • 7
  • Fredi  Oberholzer , Dietikon , via Facebook
    Es gibt keine Schuldigen , nur Verantwortliche und das ist der mit dem Gewehr der geschossen hat. Also soll er die Verantwortung übernehmen .
    • 08.10.2012
    • 59
    • 4
  • Markus  Krenn
    Jäger müssen mir ihrer Flinte irgend etwas kompensieren. Wie sonst können sie ihre Männlichkeit unter Beweis stellen. Zu Hause nichts zu sagen und dann lassen Sie den Frust an den Tieren aus.
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