Die SRG kann es nicht lassen

  • Publiziert: 16.02.2009, Aktualisiert: 02.01.2012

BERN – Das Schweizer Fernsehen muss dem Bakom 341’000 Franken abgeben. Grund: Unzulässige Werbung. Und das ist nicht das erste Mal!

Der Touring Club Schweiz (TCS) hatte ab 2006 die Reisesendung «einfachluxuriös» und ab 2007 die Wetterprognose «Meteo» der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR idée suisse) gesponsert. Im Reisemagazin wurde der Text verwendet: «einfachluxuriös reise – mit em Uslandschutz vom TCS».

Im «Meteo» wurde unter anderem mit dem Spruch «Bi jedem Wätter mit Meteo und em Rächtsschutz vo TCS» auf die Sponsorentätigkeit des TCS hingewiesen. Dafür kriegt die SRG nun die Quittung. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) zum Schluss, dass die SRG damit unzulässige Werbeaussagen zu Gunsten des Sponsors TCS gemacht habe.

Das Bakom bestraft die SRG mit der Einziehung der entsprechenden Einnahmen in der Höhe von 341’000 Franken. Die Beschwerde des Schweizer Fernsehens schmetterte das Bundesverwaltungsgericht ab. Laut den Richtern in Bern steht fest, dass die Aussagen verbotenerweise werbende Wirkung hatten.

SRG als Wiederholungstäterin

Es sei der Eindruck vermittelt worden, dass der Sponsor TCS dank seiner Versicherung unbeschwertes Reisen ermögliche, beziehungsweise bei jedem Wetter umfassenden Schutz biete. Der SRG habe die Unzulässigkeit der Aussagen bekannt sein müssen, weshalb ihr insofern ein unentschuldbares Fehlverhalten vorzuwerfen sei.

Die Schwere der begangenen Rechtsverletzung rechtfertige die Einziehung ohne weiteres. Dies umso mehr, als die SRG «Wiederholungstäterin» sei und entweder nicht gewillt oder dann nicht in der Lage sei, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. (SDA)

SRG will Online-Games weiterhin vermarkten

BERN – Die SRG will sich vom Bakom nicht verbieten lassen, Online-Spiele wie die Fussball Challenge und die Ski Challenge weiter über ihre Homepage zu vermarkten. Sie hat deshalb beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hatte Anfang Jahr verfügt, dass die SRG mit der Vermarktung der Fussball Challenge über ihre Homepage gegen die Werbebestimmungen verstosse (Blick.ch berichtete). Aus Sicht des Bakom gehören die Fussball Challenge und auch die Ski Challenge nicht zu den konzessionierten Tätigkeiten der SRG. SRG-Sprecher Daniel Steiner bestätigte heute eine Meldung von «Tagesanzeiger.ch/Newsnetz», wonach die SRG gegen die Verfügung des Bakom Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben hat. Laut Steiner erachtet die SRG die Verlinkung mit der Homepage des Spiele-Anbieters als zulässig.

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