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Der Touring Club Schweiz (TCS) hatte ab 2006 die Reisesendung «einfachluxuriös» und ab 2007 die Wetterprognose «Meteo» der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR idée suisse) gesponsert. Im Reisemagazin wurde der Text verwendet: «einfachluxuriös reise – mit em Uslandschutz vom TCS».
Im «Meteo» wurde unter anderem mit dem Spruch «Bi jedem Wätter mit Meteo und em Rächtsschutz vo TCS» auf die Sponsorentätigkeit des TCS hingewiesen. Dafür kriegt die SRG nun die Quittung. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) zum Schluss, dass die SRG damit unzulässige Werbeaussagen zu Gunsten des Sponsors TCS gemacht habe.
Das Bakom bestraft die SRG mit der Einziehung der entsprechenden Einnahmen in der Höhe von 341’000 Franken. Die Beschwerde des Schweizer Fernsehens schmetterte das Bundesverwaltungsgericht ab. Laut den Richtern in Bern steht fest, dass die Aussagen verbotenerweise werbende Wirkung hatten.
SRG als Wiederholungstäterin
Es sei der Eindruck vermittelt worden, dass der Sponsor TCS dank seiner Versicherung unbeschwertes Reisen ermögliche, beziehungsweise bei jedem Wetter umfassenden Schutz biete. Der SRG habe die Unzulässigkeit der Aussagen bekannt sein müssen, weshalb ihr insofern ein unentschuldbares Fehlverhalten vorzuwerfen sei.
Die Schwere der begangenen Rechtsverletzung rechtfertige die Einziehung ohne weiteres. Dies umso mehr, als die SRG «Wiederholungstäterin» sei und entweder nicht gewillt oder dann nicht in der Lage sei, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. (SDA)