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Bruno Baeriswyl, Präsident von privatim, der Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, hat sich die Fotos in der Diashow des heutigen Blick.ch-Artikels über Street View («Ab heute spannert Google mit») genau angesehen. Besonders störten ihn die Fotos Nr. 7 (zwei Frauen mit Kinderwagen), 11 (zwei junge Männer) und 12 (ein Mann, eine Frau). Klares Verdikt: «Die Personen sind zu wenig anonymisiert.» Wer diese Leute kenne, könne sie ohne Weiteres wiederkennen.
Hanspeter Thür, Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter, sieht noch ein anderes Problem: «Auch wenn man akzeptiert, dass die Gesichtszüge ausreichend unkenntlich gemacht wurden, könnten Ehepartner oder Freunde die abgebildete Person anhand von Kleidungsstücken wiedererkennen», sagt Thür gegenüber Blick.ch. Diese Person könnte dann von Google verlangen, das Foto runterzunehmen. Das müsse innert Tagen erfolgen.
Die Anonymisierung wird aber auch durch die Google-Maps unterlaufen. Wer ist der Knabe, Foto 9, der bei einer Geschäftsliegenschaft die Fenster putzt? Ist das verbotene Kinderarbeit? «Anhand der mitgelieferten Google-Map könnte mit Leichtigkeit festgestellt werden, wo die Aufnahme gemacht wurde», sagt Baeriswyl. Damit könnte der Auftraggeber eruiert werden. In diesem Fall wäre das nützlich. In anderen Situationen könnte so der Persönlichkeitsschutz ausgehebelt werden.
Alles in allem: «Die Technologie von Google-Street-View ist noch nicht ausgereift», kritisiert Baeriswyl gegenüber Blick.ch.
Das zeigt sich nicht nur an der mangelhaften Anonymisierung. Schon im April hatte Datenschützer Thür auf Blick.ch Kritik an Googles Datenmanagement geübt. Es geht um das Problem, dass Google die gespeicherten Personendaten erst in einem zweiten Schritt anonymisiert. Begründung: Man brauche die nicht-anonymisierten Daten, um die Anonymisierungs-Software zu verbessern.
Das akzeptiert Thür so nicht: Dieses «Pröbeln mit heiklen Daten» gehe zu weit. «Mein Ziel ist klar: Google soll eine Software entwickeln, bei der Rohdaten mit nicht-anonymisierten Personen gar nicht erst entstehen!» Gesichter sollen von Anfang an verpixelt sein.
Das hat Google zwar versprochen. Aber immer noch nicht umgesetzt. «Trotzdem lanciert der Internet-Gigant jetzt Street View – das ist schon ziemlich einmalig», findet Thürs Datenschutz-Kollege Baeriswyl.
Damit umgeht Google das Eidgenössische Datenschutz-Gesetz. Von sich aus will Hanspeter Thür aber nicht aktiv werden. Wer sich durch Street View in seiner Privatsphäre verletzt fühlt, soll bei ihm Klage einreichen. Thür würde dann eine Anzeige beim Bundesverwaltungsgericht prüfen.
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Hanspeter Thür, Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter: «Das Pröbeln mit heiklen Daten geht zu weit.»