Neun von zehn IV-Arztberichten sind mangelhaft: Die Krankschreiber
Die Behörden ziehen die Schraube bei den IV-Ärzten an. Diese stellen zu viele Gefälligkeitsgutachten aus.
Von Thomas Ley | Aktualisiert um 00:13 | 20.09.2008
Vorsicht! Ein Arztzeugnis ist eine Urkunde. Falsches Ausfüllen kann strafrechtliche Folgen haben. (RDB)
Sie machen gesund. Und sie schreiben krank. Die Haus-ärzte und Vertrauensärzte. Ihre Meinung steht am Anfang jeder IV-Rente. Und wenn diese Ärzte etwas Falsches schreiben, klopfen die Behörden ihnen auf die Finger. Nicht immer – aber immer öfter.
Etwa der Zürcher Staatsanwalt Christophe Bodmer. Er hält sich nicht bei IV-Betrügern auf. Erwischt er einen, sieht er sich auch dessen Arztzeugnis an: «Beim Verdacht, dass es bewusst falsch ausgefüllt wurde, wird gegen den Arzt eine Strafuntersuchung ein-geleitet.» Als mahnendes Zeichen, sagt Bodmer.
Die Ermahnungen kommen inzwischen von allen Seiten. «Wir arbeiten an Formularen, in denen die Ärzte auf ihre Auskunftspflicht hingewiesen werden», sagt Ralf Kocher vom Rechtsdienst im Bundesamt für Sozialversicherung.
Kochers Warnung: «Es muss den Ärzten klar sein: Achtung, ein Arztbericht ist eine Urkunde! Ihn falsch auszufüllen hat strafrechtliche Konsequenzen.»
Tatsächlich wollen die IV-Stellen Fälle wie jenen von Isad M.* (44) künftig verhindern: Er war invalidisiert wegen psychischer Probleme. Doch eigentlich ist er ein Schläger – und am Ende ein Mörder (im BLICK). Und, so die Kapo Zürich, er hat die IV womöglich um 102´800 Franken betrogen.
Wie kommt es zu so einem Betrug? Wer schreibt solchen Typen ihr erstes Zeugnis? Antwort: jeder Arzt, den Isad M.* dazu bringt.
«Denn grundsätzlich kann jeder Arzt einen Bericht zuhanden der IV schreiben», sagt Paul Vogt, Leiter des Regionalen ärztlichen Dienstes (RAD) beider Basel. «Doch jeder dieser Berichte geht über unseren Schreibtisch.»
Seit der 4. IV-Revision von 2004 sind die RADs, die Regionalärzte, in allen Kantonen letzte Instanz in medizinischen Fragen. Sie geben manche Arztberichte anstandslos an die IV weiter – aber nicht viele.
«Bei erstmaligen Rentenentscheiden müssen wir fast für 90 Prozent der Arztberichte eigene Gutachten in Auftrag geben», sagt Vogt. Die Gründe: «Manche sind unvollständig. Manche geben zu wenig Aufschluss über die künftige Arbeitsfähigkeit des Patienten. Und manche sind schlicht schludrig.»
Gibt es auch unseriöse Arztzeugnisse? «Naja, bei manchen Ärzten weiss man schon im Voraus, was sie schreiben.» Auf eine Zahl möchte Vogt sich nicht festlegen. Ohnehin nützt es ihm wenig, berüchtigte Ärzte zu ignorieren: «Wir müssen die Meinung von jedem einholen. Das ist Vorschrift – falls es danach zur Gerichtsverhandlung kommt.»
Klingt nach einem komplizierten System. Doch seit den IV-Revisionen, seit die RADs die Arztzeugnisse abklopfen, sinkt die Zahl der Neurenten.
Auch wer den IV-Kontrolleuren durch die Lappen geht, hat heut-zutage noch nicht ausgesorgt. Neu dürfen die IV-Stellen Hinweisen auf Betrug auch mit Detektiven nachgehen. Auch im Ausland will Bern solche IV-Inspektoren. Möglich, dass es dann auch den Arzt dahinter erwischt.
Was macht RADs und Ermittler überhaupt misstrauisch? «Wir achten auf Widersprüche im Arztbericht», erklärt Kocher vom BSV-Rechtsdienst. «Ob ein Arzt überhaupt die nötigen Abklärungen getroffen hat. Und ob er vom Patienten wirklich unabhängig ist.»
Zu Deutsch: ob es Gefälligkeitszeugnisse sind.
*Namen der Redaktion bekannt
Etwa der Zürcher Staatsanwalt Christophe Bodmer. Er hält sich nicht bei IV-Betrügern auf. Erwischt er einen, sieht er sich auch dessen Arztzeugnis an: «Beim Verdacht, dass es bewusst falsch ausgefüllt wurde, wird gegen den Arzt eine Strafuntersuchung ein-geleitet.» Als mahnendes Zeichen, sagt Bodmer.
Die Ermahnungen kommen inzwischen von allen Seiten. «Wir arbeiten an Formularen, in denen die Ärzte auf ihre Auskunftspflicht hingewiesen werden», sagt Ralf Kocher vom Rechtsdienst im Bundesamt für Sozialversicherung.
Kochers Warnung: «Es muss den Ärzten klar sein: Achtung, ein Arztbericht ist eine Urkunde! Ihn falsch auszufüllen hat strafrechtliche Konsequenzen.»
Tatsächlich wollen die IV-Stellen Fälle wie jenen von Isad M.* (44) künftig verhindern: Er war invalidisiert wegen psychischer Probleme. Doch eigentlich ist er ein Schläger – und am Ende ein Mörder (im BLICK). Und, so die Kapo Zürich, er hat die IV womöglich um 102´800 Franken betrogen.
Wie kommt es zu so einem Betrug? Wer schreibt solchen Typen ihr erstes Zeugnis? Antwort: jeder Arzt, den Isad M.* dazu bringt.
«Denn grundsätzlich kann jeder Arzt einen Bericht zuhanden der IV schreiben», sagt Paul Vogt, Leiter des Regionalen ärztlichen Dienstes (RAD) beider Basel. «Doch jeder dieser Berichte geht über unseren Schreibtisch.»
Seit der 4. IV-Revision von 2004 sind die RADs, die Regionalärzte, in allen Kantonen letzte Instanz in medizinischen Fragen. Sie geben manche Arztberichte anstandslos an die IV weiter – aber nicht viele.
«Bei erstmaligen Rentenentscheiden müssen wir fast für 90 Prozent der Arztberichte eigene Gutachten in Auftrag geben», sagt Vogt. Die Gründe: «Manche sind unvollständig. Manche geben zu wenig Aufschluss über die künftige Arbeitsfähigkeit des Patienten. Und manche sind schlicht schludrig.»
Gibt es auch unseriöse Arztzeugnisse? «Naja, bei manchen Ärzten weiss man schon im Voraus, was sie schreiben.» Auf eine Zahl möchte Vogt sich nicht festlegen. Ohnehin nützt es ihm wenig, berüchtigte Ärzte zu ignorieren: «Wir müssen die Meinung von jedem einholen. Das ist Vorschrift – falls es danach zur Gerichtsverhandlung kommt.»
Klingt nach einem komplizierten System. Doch seit den IV-Revisionen, seit die RADs die Arztzeugnisse abklopfen, sinkt die Zahl der Neurenten.
Auch wer den IV-Kontrolleuren durch die Lappen geht, hat heut-zutage noch nicht ausgesorgt. Neu dürfen die IV-Stellen Hinweisen auf Betrug auch mit Detektiven nachgehen. Auch im Ausland will Bern solche IV-Inspektoren. Möglich, dass es dann auch den Arzt dahinter erwischt.
Was macht RADs und Ermittler überhaupt misstrauisch? «Wir achten auf Widersprüche im Arztbericht», erklärt Kocher vom BSV-Rechtsdienst. «Ob ein Arzt überhaupt die nötigen Abklärungen getroffen hat. Und ob er vom Patienten wirklich unabhängig ist.»
Zu Deutsch: ob es Gefälligkeitszeugnisse sind.
*Namen der Redaktion bekannt
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