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Das birgt Zündstoff: Ein «voraussichtliches Risiko» sei er gewesen, erklärte Armeesprecher Felix Endrich. Er, das ist Luis W., der Mann, der kaltblütig Francesca (16) erschoss.
Der Armee war also bekannt, dass der 21-Jährige vorbestraft war. «Wir wussten gegen welches Gesetz er verstossen hat», erklärte Endrich. Aber: Für einen Armee-Ausschluss seien die Strafen zu klein gewesen!
Bereits vor RS-Beginn wurden «Sicherheitsabklärungen» über Luis W.s Vorleben gemacht. Recherchen von «10vor10» ergaben, dass diese am 11. Mai 2007 begonnen wurden.
Wie Endrich in «10vor10» weiter sagte, lag das Ergebnis der Überprüfung bis zur Tat noch nicht vor. Die bisherigen Abklärungen hätten dann eben das «voraussichtliche Risiko» ergeben.
Hat der Datenschutz also verhindert, dass der Mörder von Höngg trotzdem in die RS kam? Denn Luis W. war bei der Polizei wahrlich kein unbeschriebenes Blatt. Es sollen ganze 20 Einträge über ihn vorhanden gewesen sein.
Die weitere Erklärung des VBS verwirrt mehr, als dass sie Klarheit schafft: Es sei dabei nicht um die Abklärung des Gewaltpotenzials gegangen. Vielmehr sei es darum gegangen abzuklären, ob im Umgang mit klassifizierten Daten und Anlagen ein Sicherheitsrisiko bestehen könnte.
Der Armee war also nicht nur bekannt, dass Luis W. eine Pistole geklaut hatte (Blick.ch berichtete). Auch sein Vorleben war kein Geheimnis. Warum wurde nicht gehandelt? Denn hätte die Armee nicht wissen können, dass sie einen gefährlichen Mann ausbildet? (SDA/spj)
*Name der Redaktion bekannt