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Nef steht zu seiner Zahlung. Und auch dazu, dass es im Privaten Turbulenzen gegeben hatte: Die Ablösephase nach einer intensiven Liebesbeziehung sei ihm schwergefallen. Er habe nicht immer besonnen gehandelt, sagte Nef.
Was genau zur Anzeige geführt hatte, wollte Nef mit Verweis auf eine Stillschweigevereinbarung nicht sagen. Auch über die Höhe der Zahlung schwieg sich Nef aus. Er betonte aber, dass es sich um eine Entschädigung und nicht um ein Schweigegeld gehandelt habe, betonte Nef.
Unter Führung und Begleitung der Staatsanwaltschaft habe er seiner ehemaligen Partnerin in Anwendung von Artikel 53 des Strafgesetzbuches eine Wiedergutmachungszahlung geleistet.
Die Gründe, die zu der Untersuchung geführt hätten, «lagen im Spannungsfeld einer persönlichen Beziehung vor Roland Nefs heutiger Ehe.» Sie stünden weder direkt noch indirekt in Zusammenhang mit seiner öffentlichen Funktion.
Weiter gab Nef vor bekannt, dass sich die von seinen Anwälten heute angekündigte Klage wegen Persönlichkeitsverletzung gegen den «Blick» richtet. (SDA/gux)
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