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Ein Immobilienhändler aus Bad Homburg hatte sein Geld in anonymen liechtensteinischen Familienstiftungen parkiert. Er beschuldigte die LGT Treuhand, ihn im Zusammenhang mit der deutsch-liechtensteinischen Steueraffäre im Jahre 2008 nicht über den Datendiebstahl imformiert zu haben.
In seiner Zivilklage warf er der Treuhandfirma vor, durch Verletzung von Sorgfaltspflichten verantwortlich zu sein für im Nachhinein zu hoch angesetzte Steuern. Die persönlichen Daten des Unternehmers befanden sich auf jener CD, die der Bundesnachrichtendienst BND dem Liechtensteiner Datendieb für 4,5 Millionen Euro abgekauft hatte.
Das Landgericht entschied, dass der Kläger pflichtwidrig zu spät über den Datendiebstahl informiert wurde, sagte Gerichtssprecher Uwe Oehri. Dadurch sei dem Immobilienhändler eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich gewesen.
Berufung angekündigt
Bei einer rechtzeitigen Selbstanzeige wäre dem Kläger laut Gericht die Bewährungsauflage von 7,3 Millionen Euro (10,7 Millionen Franken) erspart geblieben. Für diesen Betrag muss nun die 2002 vom Datendiebstahl betroffen gewesene LGT Treuhand des Fürstenhauses aufkommen, da es sich laut Gericht bei der Bewährungsauflage um einen ersatzfähigen Schaden handelt.
Der deutsche Immobilienhändler war 2008 vom Landgericht Bochum wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 7,5 Millionen Euro verurteilt worden. Zudem musste er dem Fiskus 11,9 Millionen Euro für hinterzogene Steuern abliefern.
Im Zivilprozess vor dem Liechtensteiner Landgericht hatte der Unternehmer eine Ersatzforderung von 13 Millionen Euro geltend gemacht. Die beklagte Fiduco Treuhand, die Nachfolgefirma der LGT Treuhand, kann das Urteil nicht nachvollziehen und geht in die Berufung, wie die Gesellschaft mitteilte.
Weitere Klagen zu erwarten
Die Klage des Immobilienhändlers aus Bad Homburg beim fürstlichen Landgericht wird nicht die einzige bleiben. Mehrere Anwälte sind seit Monaten daran, Klagen von deutschen Steuerhinterziehern vorzubreiten. Eingereicht werden sie, wenn die Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren in Deutschland abgeschlossen und rechtskräftig sind. (SDA)