Der arme Sozialhilfebetrüger war Abteilungsleiter beim SF

  • Publiziert: 24.09.2009, Aktualisiert: 20.01.2012
  • Von Corinne Landolt

Das Leben ist teuer für Martin H. und seine Frau. Zum Glück gibts das Sozialamt.

Während fast vier Jahren überwiesen die Sozialen Dienste der Stadt Zürich Martin (58) und Margaret (59) H.* monatlich rund 4000 Franken.

Sie seien mittellos und würden nichts verdienen, gibt das Ehepaar 2004 an, als es Sozialhilfe beanträgt. «Wir waren damals in einer finanziellen Notlage», erklärt Martin H. vor dem Bezirksgericht. «Es war von Monat zu Monat ein spekulatives Hangeln. Wir hatten immer wieder Engpässe.»

Dabei war Martin H. beim Schweizer Fernsehen in den Neunzigerjahren ein hohes Tier. Leitete die Abteilung «Dramatik». Vorher und nachher schrieb er als Drehbuchautor von Schweizer Filmen Schauspielergrössen wie Anne-Marie Blanc, Bruno Ganz oder Mathias Gnädinger die Worte auf den Leib.

Das Sozialamt glaubt H., der sich inzwischen als Medienberater selbständig gemacht hat, als er sagt: «Ich habe keine Aufträge mehr.» Dies gibt das Ehepaar den Behörden darauf jedes Jahr von neuem an.

Doch sie verschweigen ein pikantes Detail: Martin H. arbeitet weiterhin als selbständiger Drehbuchautor, unter anderem für die SF-Serie «Tag und Nacht». Seine Frau Margaret malt und verkauft Bilder. Ab und zu nimmt die gebürtige Südafrikanerin Übersetzungsaufträge an. So erwirtschaften sie sich insgesamt über 225 000 Franken. Geld, von dem das Sozialamt nichts weiss.

Mit dem Sozialhilfegeld und ihrem Verdienst kommt das Ehepaar auf rund 11 000 Franken Netto-Einkommen im Monat. Fast vier Jahre lang.

Ihr Pech: die Debatte über Sozialmissbrauch in der Stadt Zürich. Nachdem zwei Mitarbeiterinnen des Soziald-epartements auf interne Missstände aufmerksam machten, werden die Sozialausgaben genauer unter die Lupe genommen. Dabei entdecken die Beamten auch das betrügerische Treiben des Ehepaars H.

«Wofür haben Sie denn das viele Geld ausgegeben?», fragt der Richter. «Wir brauchten das Geld für unsere gute Lebensqualität», sagt der Angeklagte frech. «Wir mieteten ein teures Haus mit Garten, um unserer Tochter eine schöne Kindheit zu ermöglichen.» Sonst hätten sie sich aber keinen Luxus geleistet. «Wir haben kein Auto und machen nie Ferien.»

Margaret H. betont: «Wir haben zwar teuer gewohnt und gut gegessen, aber wir lebten sicher keinen hohen Standard.» Sie habe den Erlös ihrer Bilder für ihre vierjährige Kunst-Weiterbildung genutzt. «Das Sozialamt wollte mir nichts daran bezahlen.» Der Frau scheint es nicht wohl zu sein. Mit leiser Stimme sagt sie, dass es ihr leid tue. «Ich schäme mich, vor allem meinem Kind gegenüber. Der Missbrauch tut mir sehr leid.»

Aber sie habe nicht gewusst, was ihr Mann so treibe. «Er regelte das Finanzielle alleine. Er ist sehr dominant. Er sagte mir immer, er wisse schon, was er tue.»

Die Behörden hätten besser hinschauen müssen, argumentiert der Verteidiger von Martin H. Denn sein Mandant sei «dilettantisch» vorgegangen. «Eine Überprüfung der Konten war jederzeit möglich. Die Behörden hatten ja eine Vollmacht für seine Banken.» Der Anwalt beantragte einen Freispruch.

Die Angeklagten hätten das Sozialamt aktiv getäuscht, urteilen die Richter. «Ein klarer Fall von Betrug.» Martin H. erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten, seine Frau wird zu 9 Monaten verurteilt – weil sie die Einkommens- und Vermögensdeklarationen mitunterzeichnete.

Das ertrogene Geld, 180 000 Franken, muss das Ehepaar dem Sozialamt zurückzahlen. «Ich übernehme die Verantwortung für den Schlamassel, den ich angerichtet habe», sagt Martin H.

Das Paar lebt inzwischen getrennt. Sie arbeitet als Köchin, er als freiberuflicher Medienberater. Sozialhilfe erhalten beide keine mehr.

*Namen der Redaktion bekannt

play (SF)

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